§ 34 f-Vermittler: Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen kommt! Pressekommentar von VOTUM-Vorstand Martin Klein
Das Wirtschaftsministerium hat endlich den Entwurf zu den erforderlichen Änderungen an der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt, mit dem zukünftig auch die § 34 f-Vermittler verpflichtet werden, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln. VOTUM nimmt Stellung!
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