AfW und VOTUM haben angesichts des anstehenden Inkrafttretens der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess ihre Formulierungshilfen für Versicherungs- und Anlagevermittler aktualisiert.
Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat am vergangenen Mittwoch lediglich Hinweise zur Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in den Beratungsprozess veröffentlicht. Hier geht's zur Pressemitteilung von VOTUM.