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In einem Beitrag des Cash. Magazins zur geplanten Reform der ESG- und Nachhaltigkeitsabfrage greift die Redaktion die wachsende Kritik an der bestehenden Sustainable-Finance-Regulierung auf. Neben weiteren Verbänden und Marktteilnehmern kommt auch der VOTUM Verband mit seiner Position zu Wort. VOTUM begrüßt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vereinfachung der Offenlegungsverordnung (SFDR) ausdrücklich. Die Reduktion der Berichtspflichten, neue klarere Produktkategorien sowie der Wegfall der komplexen PAI-Vorgaben sind aus Sicht des Verbands wichtige Schritte, um Regulierung wieder handhabbar zu machen. Zugleich macht VOTUM im Artikel deutlich, dass die Reform an einer entscheidenden Stelle unvollständig bleibt: Die weiterhin unveränderte Nachhaltigkeitspräferenzabfrage nach MiFID II und IDD überfordert Kunden und Berater gleichermaßen und passt nicht mehr zur neuen Produktlogik. VOTUM fordert daher eine konsequente Nachjustierung auch im Vertriebsrecht sowie eine klare Haftungsabgrenzung zugunsten der Berater, die auf die Angaben der Produktanbieter angewiesen sind.


Mit dem Kabinettsbeschluss zum Altersvorsorgereformgesetz erhält die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erstmals eine realistische Umsetzungsperspektive. Der VOTUM Verband begrüßt viele übernommene Elemente früherer Entwürfe, kritisiert jedoch zentrale Auslassungen: Selbständige bleiben unberücksichtigt, einkommensschwache Familien werden durch die neue Förderlogik benachteiligt, und die geplante Streckung der Abschlusskosten gefährdet eine notwendige qualifizierte Altersvorsorgeberatung. VOTUM fordert gezielte parlamentarische Nachbesserungen, um Versorgungslücken zu schließen und die Reform praxistauglich auszugestalten.


Mit Veröffentlichung des Entwurfs zum Altersvorsorgereformgesetz liegt erstmals seit vielen Jahren eine Grundlage zur Modernisierung der privaten Altersvorsorge vor. Trotz dieses wichtigen Schritts kritisiert der VOTUM Verband das politische Verfahren und deutliche inhaltliche Schwächen: Neben einer massiven finanziellen Schlechterstellungen für einige Personengruppen, wie etwa einkommensschwache Eltern, warnt VOTUM vor realitätsfernen Vorgaben zur Kostenverteilung, die qualifizierte Beratung gefährden, und fordert die Beibehaltung wichtiger Ergänzungsbausteine wie BU-Beitragsfreistellungen. Der Verband fordert substanzielle Nachbesserungen für ein sozial ausgewogenes und praxistaugliches Reformgesetz.


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