Arten der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können Unternehmen mit Sitz in der EU werden, die Finanzdienstleistungsprodukte vertreiben bzw. diesen Vertrieb koordinieren und mindestens drei Jahre am Markt tätig sind. Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft sind ferner, dass das Unternehmen nicht länger als zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre mehr als die Hälfte seines Provisionsumsatzes mit einer bestimmten Versicherung, Bank, Bausparkasse, Kapitalanlagegesellschaft oder einem anderen Produktanbieter erwirtschaftet und stets eine Auswahl verschiedener Produktanbieter vorhält.


Fördernde Mitglieder

Daneben nimmt der Verband als fördernde Mitglieder Unternehmen auf, die Zweck und Ziele des Verbandes unterstützen sowie Einzelpersönlichkeiten, die sich um den unabhängigen Vertrieb verdient gemacht haben.


Ordentliche Mitglieder im ersten Jahr

Ordentliche Mitglieder, die dem Verband erst kürzlich beigetreten sind, profitieren im ersten Kalenderjahr von einem vergünstigten Mitgliedsbeitrag. Mitglieder in Anwartschaft können Unternehmen mit vergünstigtem Erstjahresbeitrag werden, wenn sie sämtliche übrigen satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Aufnahme ordentlicher Mitglieder erfüllen.


Weiterführende Details finden Sie im Bereich „Satzung und Gebührenordnung“:

Satzung und Gebührenordnung

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Mitglied werden