Der VOTUM Verband begrüßt mit der Ascendia Gruppe, Alte Oldenburger, DWS, ODDO BHF und MLP fünf weitere Unternehmen als neue Mitglieder. Mit dem Beitritt gewinnt das Netzwerk zusätzliche fachliche Breite und marktliche Tiefe in den Bereichen Beratung und Vertrieb, Versicherung, Kapitalmarkt sowie Asset Management. VOTUM unterstreicht, dass die neuen Mitglieder das Verbandsnetzwerk um weitere Perspektiven aus der ganzheitlichen Beratung, der Versicherungswirtschaft und dem institutionellen Kapitalmarktumfeld erweitern. Damit werde der fachliche Austausch innerhalb des Verbandes gestärkt und die praxisnahe sowie ausgewogene Interessenvertretung gegenüber Politik und Aufsicht weiter gefestigt. Zugleich verweist der Verband auf die wachsenden Anforderungen im Finanzdienstleistungsmarkt und auf die thematische Bandbreite der bevorstehenden VOTUM-Frühjahrstagung, die von KI, europäischer Marktaufsicht und privater Altersvorsorge bis zu Tokenisierung, FIDA, EUDI-Wallet und AI Act reicht.
In einem Beitrag des Cash. Magazins zur geplanten Reform der ESG- und Nachhaltigkeitsabfrage greift die Redaktion die wachsende Kritik an der bestehenden Sustainable-Finance-Regulierung auf. Neben weiteren Verbänden und Marktteilnehmern kommt auch der VOTUM Verband mit seiner Position zu Wort. VOTUM begrüßt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vereinfachung der Offenlegungsverordnung (SFDR) ausdrücklich. Die Reduktion der Berichtspflichten, neue klarere Produktkategorien sowie der Wegfall der komplexen PAI-Vorgaben sind aus Sicht des Verbands wichtige Schritte, um Regulierung wieder handhabbar zu machen. Zugleich macht VOTUM im Artikel deutlich, dass die Reform an einer entscheidenden Stelle unvollständig bleibt: Die weiterhin unveränderte Nachhaltigkeitspräferenzabfrage nach MiFID II und IDD überfordert Kunden und Berater gleichermaßen und passt nicht mehr zur neuen Produktlogik. VOTUM fordert daher eine konsequente Nachjustierung auch im Vertriebsrecht sowie eine klare Haftungsabgrenzung zugunsten der Berater, die auf die Angaben der Produktanbieter angewiesen sind.
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Altersvorsorgereformgesetz erhält die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erstmals eine realistische Umsetzungsperspektive. Der VOTUM Verband begrüßt viele übernommene Elemente früherer Entwürfe, kritisiert jedoch zentrale Auslassungen: Selbständige bleiben unberücksichtigt, einkommensschwache Familien werden durch die neue Förderlogik benachteiligt, und die geplante Streckung der Abschlusskosten gefährdet eine notwendige qualifizierte Altersvorsorgeberatung. VOTUM fordert gezielte parlamentarische Nachbesserungen, um Versorgungslücken zu schließen und die Reform praxistauglich auszugestalten.