VOTUM zur Reform der privaten Altersvorsorge: Fortschritte mit ordnungspolitischem Bruch

VOTUM zur Reform der privaten Altersvorsorge: Fortschritte mit ordnungspolitischem Bruch



Reform der privaten Altersvorsorge – Fortschritte mit ordnungspolitischem Bruch

Berlin, 24. März 2026

Mit der Einigung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im parlamentarischen Verfahren zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt nunmehr eine weiterentwickelte Fassung des Gesetzesentwurfs vor. Die vorgenommenen Anpassungen enthalten wichtige Verbesserungen, werden jedoch durch eine grundlegende ordnungspolitische Fehlentscheidung überschattet.

Einbeziehung der Selbstständigen: Notwendiger Schritt

Positiv hervorzuheben ist die nun vorgesehene Einbeziehung von Selbstständigen in den Kreis der förderberechtigten Erwerbstätigen.

„Die Öffnung der Förderung für Selbstständige adressiert eine zentrale Schwachstelle des bisherigen Systems. Nachdem diese Gruppe bereits bei der Aktivrente unberücksichtigt geblieben ist, wäre ein erneuter Ausschluss nicht akzeptabel gewesen“, erklärt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands.

Die nun gefundene Lösung entspricht einer langjährigen Forderung des Verbands und stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Teilhabe und Systemgerechtigkeit dar. Insbesondere Solo-Selbstständige, die bislang strukturell benachteiligt waren und zugleich ein erhöhtes Risiko für Altersarmut tragen, erhalten damit erstmals einen gleichwertigen Zugang zur staatlich geförderten Vorsorge.

Stärkung der Förderung: Richtige Impulse für breite Bevölkerungsschichten

Ebenfalls positiv zu bewerten sind die Anpassungen bei der staatlichen Förderung.

Die vorgesehene Anhebung der Grundzulage auf 50 Cent pro gespartem Euro (bis 360 Euro jährlich) sowie 25 Cent für darüber hinausgehende Beiträge bis € 1.800.- setzt einen spürbaren Anreiz für die Altersvorsorge. Ergänzend wird der Kinderzuschlag in Höhe von 300 Euro künftig bereits bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro vollständig erreicht.

Diese Maßnahmen erleichtern insbesondere Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erheblich. Das Fördersystem wird damit insgesamt einfacher, transparenter und stärker an der individuellen Sparleistung ausgerichtet.

Gleichwohl bleibt kritisch anzumerken, dass die Höhe der Kinderzulage seit bald 20 Jahren unverändert ist.

„Angesichts eines Anstiegs des Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf inzwischen 13,90 Euro ist eine dynamische Anpassung der Förderhöhe überfällig. Seit ihrer Einführung im Jahre 2008 hat diese angesichts der Inflation real enorm an Wirkung verloren“, so Klein.

Staatliches Standarddepot: Ordnungspolitischer Tabubruch mit Signalwirkung

Die positiven Ansätze der Reform werden zudem durch eine Entscheidung von erheblicher Tragweite überlagert: Erstmals soll in der privaten Altersvorsorge ein öffentlich verwaltetes Standarddepot zugelassen werden. Die hierzu in der Pressekonferenz der Koalitionäre getätigten Aussagen ließen erkennen, das damit die Fantasie eines Staatsfonds in jeder der drei Säulen der Altersvorsorge verbunden ist. Damit überschreitet der Staat eine ordnungspolitische Grenze, indem er nicht mehr nur Regeln für den Markt setzt, sondern selbst als Anbieter in den Markt eintritt, den er dann auch noch selbst überwacht.

Aus Sicht des VOTUM Verbands ist dieser Schritt weder systematisch erforderlich noch ordnungspolitisch überzeugend begründet. Der Markt für private Altersvorsorge ist bereits heute von einer Vielzahl leistungsfähiger privater Anbieter geprägt. Ein Marktversagen, das einen staatlichen Markteintritt rechtfertigen würde, ist nicht ersichtlich. Umso problematischer ist es, dass der Staat nicht lediglich die Rahmenbedingungen setzt, sondern künftig selbst im Wettbewerb mit den von ihm regulierten Anbietern stehen soll.

„Mit dem Argument, dass man Kostenwettbewerb schaffen wollen würde, könnte der Staat in jeden privatwirtschaftlichen Sektor eindringen. In der aktuellen Situation stark steigender Kraftstoffpreise, würden es die Bürger sicher begrüßen, wenn der Staat demnächst als mildtätiger Tankstellenbetreiber auftreten würde. Ein solcher Abschied von marktwirtschaftlichem Handeln ist tatsächlich durch den Koalitionsvertrag nicht gedeckt und sollte zumindest in der Breite der CDU-Fraktion auf Widerstand stoßen“, so Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands.

Hinzu kommt, dass ein öffentlich angebotenes Standarddepot in der Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger schnell den Charakter eines staatlich empfohlenen oder bevorzugten Produkts annehmen dürfte. Ein solches faktisches Default-Angebot würde den Wettbewerb nicht beleben, sondern zugunsten eines staatlichen Marktteilnehmers verschieben. Das gilt umso mehr, wenn dieser nicht in gleicher Weise betriebswirtschaftlichem Erfolgsdruck unterliegt wie private Anbieter.

Auch in der praktischen Umsetzung wirft das Modell erhebliche Fragen auf. Die Förderprozesse in der privaten Altersvorsorge sind komplex, individualisiert und verwaltungsintensiv. Die korrekte Zuordnung von Zulagen, Eigenbeiträgen und steuerlichen Wirkungen erfordert belastbare Prozesse und Kundennähe. Gerade diese Anforderungen sprechen nicht für eine zentral organisierte staatliche Kapitalsammelstelle ohne gewachsene Retail-Strukturen.

„Effizienz entsteht nicht durch den bloßen Verweis auf niedrige Kosten. Entscheidend ist, ob ein Produkt im Markt dauerhaft tragfähig ist und in Administration, Kommunikation und Umsetzung tatsächlich zuverlässig funktioniert“, so Klein weiter.

Besonders kritisch ist schließlich die Doppelrolle des Staates: Einerseits definiert er die regulatorischen Vorgaben für den Markt, andererseits tritt er mit einem eigenen Produkt selbst als Marktteilnehmer auf. Diese Vermischung von Regulierungs-,Anbieter- und Aufsichtsfunktion widerspricht dem Grundsatz staatlicher Neutralität und stellt einen ordnungspolitischen Präzedenzfall dar, dessen Tragweite weit über die aktuelle Reform hinausreicht. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass aus den Reihen der Koalitionsfraktionen bereits angedeutet wurde, ein solches Modell könne künftig auch in weiteren Bereichen der Altersvorsorge als Vorbild dienen.

Kostendeckel: Regulatorische Risiken für die Marktentwicklung

Kritisch bewertet der Verband zudem die Absenkung des Kostendeckels für Standardprodukte auf maximal 1,0 Prozent der Effektivkosten.

Zwar ist das Ziel niedriger Kosten grundsätzlich nachvollziehbar, jedoch zeigen internationale Erfahrungen – etwa im Zusammenhang mit dem europäischen PEPP-Produkt –, dass starre Kostenvorgaben die Marktentwicklung erheblich hemmen können.

„Wenn wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle durch regulatorische Deckelungen eingeschränkt werden, besteht die Gefahr, dass sich Angebote gar nicht erst am Markt etablieren. Wettbewerb und Angebotsvielfalt sind die nachhaltigeren Instrumente zur Sicherstellung fairer Kostenstrukturen“, so Klein.

Über VOTUM e.V.

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. ist der Branchenverband der unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlungsunternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Als solcher vertritt VOTUM die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen nationaler und europäischer Gesetzgebungsinitiativen und bietet eine Plattform zur perspektivischen Bewertung regulatorischer Rahmenbedingungen.

An die VOTUM-Mitgliedsunternehmen sind rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Diese beraten mehr als 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.

Weitere Informationen: www.votum-verband.de

Pressekontakt:
Valentin Ochlich
Vorstandsreferent
VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.
Katharinenstraße 8, 10711 Berlin
E-Mail: ochlich@votum-verband.de

Till Kerkhoff
Vorstandsreferent
VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.
Katharinenstraße 8, 10711 Berlin
E-Mail: kerkhoff@votum-verband.de


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