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Mit Veröffentlichung des Entwurfs zum Altersvorsorgereformgesetz liegt erstmals seit vielen Jahren eine Grundlage zur Modernisierung der privaten Altersvorsorge vor. Trotz dieses wichtigen Schritts kritisiert der VOTUM Verband das politische Verfahren und deutliche inhaltliche Schwächen: Neben einer massiven finanziellen Schlechterstellungen für einige Personengruppen, wie etwa einkommensschwache Eltern, warnt VOTUM vor realitätsfernen Vorgaben zur Kostenverteilung, die qualifizierte Beratung gefährden, und fordert die Beibehaltung wichtiger Ergänzungsbausteine wie BU-Beitragsfreistellungen. Der Verband fordert substanzielle Nachbesserungen für ein sozial ausgewogenes und praxistaugliches Reformgesetz.


Der VOTUM Verband begrüßt die Reformansätze der EU-Kommission zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR), kritisiert jedoch deutlich, dass eine zentrale Baustelle erneut ignoriert wurde: die überkomplexe und praxisferne Nachhaltigkeitspräferenzabfrage nach MiFID II und IDD. Seit ihrer Einführung 2022 belastet sie Berater und Kunden gleichermaßen, führt zu Überforderung, unnötigen Wiederholungsprozessen und verhindert eine effiziente nachhaltige Anlageberatung. VOTUM fordert eine realistische, rechtssichere und funktionale Neugestaltung – mit mehr Freiräumen für Kunden, klarer Haftungszuweisung und einer Abfrage, die den neuen SFDR-Kategorien tatsächlich gerecht wird.


Der VOTUM Verband kritisiert den Reformvorschlag der EU-Kommission zur Änderung der PEPP-Verordnung. Statt den offensichtlichen Fehlstart des europaweiten Altersvorsorgeprodukts ehrlich zu analysieren und unnötige Regulierung abzubauen, setzt die Kommission erneut auf mehr Bürokratie und zusätzliche Eingriffe in Marktprozesse. Die geplanten Definitionen zur „unabhängigen Beratung“, Restriktionen beim Basis-PEPP, neue technische Regulierungsstandards sowie aufsichtsrechtliche Preis-Leistungs-Benchmarks führen zu einer weiteren Überregulierung und untergraben bewährte Beratungs- und Vermittlungsstrukturen. VOTUM sieht darin eine Fortsetzung des bereits 2019 eingeschlagenen Irrwegs und warnt vor einem erneuten Misserfolg des PEPP.


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