Das Wirtschaftsministerium hat gegenüber dem VOTUM Verband bestätigt, dass für § 34f-Vermittler die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 02. August 2022 nicht gilt. Hier geht's zur Pressemitteilung.
Was ist nach einem halben Jahr aus den Plänen der Ampel-Regierung in Sachen Altersvorsorge geworden? Zu wenig, sagt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Verbands VOTUM. In seinem Gastbeitrag für Focus Money gibt er einen Überblick.