Wahlprüfsteine zur Europawahl (III): 14 Fragen an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

dem Ergebnis der Europawahl 2014 folgend, veröffentlichen wir an dritter Position die politischen Positionen der damals in Deutschland drittstärksten Partei: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese sprechen sich dezidiert gegen den provisionsgestützten Vertrieb und für einen Ausbau der Honorarberatung aus: „Aufgrund der Probleme der Provisionsberatung setzen wir uns ein für eine Abkehr von Provisionen hin zu einer qualitativ hochwertigen Beratung auf Honorarbasis für alle.“ Auch im Bereich der Altersvorsorge plädiert die Partei für mehr staatliche Intervention und die Einführung eines Bürgerfonds nach schwedischem Vorbild. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes ist eine Angleichung des, nach Aussage der Partei vergleichsweise, unzureichenden Schutzes durch die IDD an die Regeln von MiFID II anzudenken.

Lesen Sie hier die Antworten im Detail:

1. Für welche konkreten Themen macht sich Ihre Partei im Bereich der Finanzmarktregulierung stark?

Antwort: Seit der Krise wurde ein umfassendes Regelwerk für den Verbraucher*innenschutz auf Finanzmärkten geschaffen. Aus unserer Sicht sind die Regeln insgesamt zu unterschiedlich und zu bürokratisch. Unser langfristiges Ziel bleiben deshalb klare, aber harte Regeln, die vergleichbar für alle Bereiche gelten. Die ähnlichen, aber jeweils leicht unterschiedlichen Regeln für Banken, Versicherungen und Fonds wollen wir langfristig in einem europäischen Finanzmarktgesetzbuch zusammenfassen und vereinfachen, um unfairen Wettbewerb zu verhindern.

Die Provisionsberatung ist erfahrungsgemäß leider regelmäßig mit Interessenkonflikten der Vermittler*innen verbunden. Zu oft bekommen Verbraucher*innen leider nicht das für sie geeignetste, sondern ein für Berater*innen lukratives Versicherungsprodukt angeboten. Deshalb fordern wir im Bereich der Kapitallebensversicherung eine Abkehr von Provisionen und setzen uns ein für eine qualitativ hochwertige Beratung für alle.

Wir wollen für die private Altersvorsorge Angebote schaffen, die kosteneffizient, einfach zugänglich und verfügbar sind. Fördern wollen wir dazu hocheffiziente Modelle der privaten Altersvorsorge, der Sparer*innen Kapitalmarkterträge zu einem Bruchteil der üblichen Kosten ermöglicht. Der schwedische Bürger*innenfonds ist hierfür ein gutes Beispiel.

Einsetzen wollen wir uns weiterhin auch für Proportionalität, z.B. um kleine, risikoarme und auskömmlich kapitalisierte Banken vom Gros der bürokratischen Anforderungen auszunehmen. Da haben wir bereits in den vergangenen fünf Jahren viel durchgesetzt. Nach diesen Erfolgen in der ablaufenden Wahlperiode liegt der Spielball zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes für kleine Banken nun bei der EBA, der wir dabei auf die Finger schauen werden. Deshalb werden wir bei der europäischen Implementierung von Basel 3.5 in der nächsten Wahlperiode wieder vorschlagen, kleinen Banken mit mehr als 10% Verschuldungsquote und konservativem Geschäftsmodell den aufwändigen SREP-Prozess zu ersparen. Auch bei Meldewesen und Offenlegung können wir den Verwaltungsaufwand noch stärker begrenzen. Auch bei der Proportionalität in der Bankenregulierung gibt es noch einiges zu tun. Systemrelevante Banken sollten hingegen wesentlich mehr Eigenkapital vorhalten müssen, damit am Ende nicht wieder der Steuerzahler einspringen muss.

Die Bekämpfung von Geldwäsche in der Bankenunion steckt noch in den Kinderschuhen. Mit der CRD V wie auch der Reform der europäischen Aufsichtsbehörden stärken wir den Informationsaustausch zwischen den relevanten Behörden. Was Europa aber braucht, ist eine schlagkräftige Truppe gegen Finanzkriminalität mit eigenen Ermittlungsbefugnissen.

2. Der europäische Finanzmarkt hat in den vergangenen Jahren eine Phase intensiver Regulierungsaktivität erlebt (vgl. IDD, MiFID, u.a.). Wie stehen Sie einer Unterbrechung der regulatorischen Aktivität zugunsten einer Phase der Evaluierung und Folgenabschätzung gegenüber?

Antwort: Wir begrüßen die Evaluierung und Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) und der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die in der nächsten Legislatur anstehen. Hierbei wollen wir auf die Erfahrungen mit den Regelwerken schauen, beibehalten was gut funktioniert und anpassen, was nicht funktioniert oder sehr bürokratisch ist. MiFID hat beispielsweise viele Regeln geschaffen, die starken Verbraucherschutz garantieren sollen. In der Realität funktioniert das aber oft nur auf dem Papier und der Kunde geht mit einem großen Stapel Unterlagen nach Hause, die er im schlechtesten Fall weder versteht noch haben möchte. Wir wollen bei der MiFID-Review sicherstellen, dass der Verbraucher*innenschutz keine unnötigen Papierberge mehr produziert und Kleinanleger*innen gleichzeitig besser schützt als bisher. Guter Verbraucher*innenschutz funktioniert gerade bei komplexen Entscheidungen der Geldanlage nicht vor allem über Information und Absicherung. Die vergleichsweise schwächeren Verbraucherschutzregeln der IDD wollen wir an die MiFiD angleichen, denn Kleinanleger*innen sollten gleich gut geschützt sein unabhängig davon, wie sie ihr Geld anlegen.

In anderen Bereichen haben wir noch keine ausreichenden europäischen Regeln. Mehr erreichen wollen wir daher im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Auch bei den Bankenregeln haben wir noch viel vor. Neben mehr Proportionalität wollen wir uns vor allem für eine bessere Kapitalisierung von systemrelevanten Banken einsetzen.

3. Wie hoch beurteilen Sie die Gefahr eines Zurückfallens der europäischen Finanzindustrie im weltweiten Vergleich aufgrund zu hoher bürokratischer Vorschriften?

Antwort: Es stimmt, dass sich die europäische Finanzindustrie deutlich langsamer von der Krise erholte als zum Beispiel die USA. Das ist aber nicht überbordender Bürokratie der EU geschuldet, sondern der Tatsache, dass die USA konsequenter als die europäischen Mitgliedstaaten marode Finanzinstitute rekapitalisiert haben und ihre Wirtschaft wieder in Gang gebracht haben. Noch immer werden in Europa Zombie-Banken künstlich am Leben gehalten, das kostet Profitabilität. Richtig ist aber auch, dass wir gerade kleine, risikoarme Akteure noch stärker von unnötigem Verwaltungsaufwand befreien können. Wir setzen uns seit Jahren für einfache, aber harte Regeln ein. Üppig mit Eigenkapital ausgestatteten, nicht systemischen Banken sollten wir einen Großteil der bürokratischen Anforderungen erlassen, wenn ihr Zusammenbruch weder dem Steuerzahler noch dem Kunden auf die Füße fallen kann. Umgekehrt gilt, dass starke Regulierung ein internationaler Wettbewerbsvorteil ist, wenn damit teure Finanzkrisen in der Zukunft vermieden werden.

4. Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sehen sich Anlegende mit zunehmend niedrigen Kapitalrenditen konfrontiert, was sich insbesondere im Bereich der privaten Altersvorsorge negativ bemerkbar macht. Welche Wege möchte ihre Partei beschreiten, um die Niedrigzinsphase in Europa zu überwinden?

Antwort: Die Krise in der Währungsunion wurde in Europa einseitig durch die Geldpolitik der EZB bekämpft. Die entstandene wirtschaftliche Dynamik ist trotzdem insgesamt mäßig geblieben. Die schädlichen Nebenwirkungen der Geldpolitik sind erheblich. Allerdings gibt es einen risikolosen Zins nur, wenn die Wirtschaft sich dynamisch entwickelt. Aus all dem folgt, dass der Euro eine viel gemeinsamere Finanz- und Wirtschaftspolitik, inklusive Steuerpolitik, braucht, um der EZB Luft für ein Ende der Niedrigzinspolitik zu geben. Deshalb treten wir GRÜNE für eine gemeinsame Unternehmenssteuer in Europa und vor allem einen aggressiven Kampf gegen Steuerdumping ein, woraus dann gemeinsame Investitionen und Anti-Krisenmaßnahmen bezahlt werden sollen. So kann Europa mehr wirtschaftliche Dynamik und Stabilität entwickeln.

Wie Altersvorsorge bei Niedrigzinsen geht, zeigt Schweden: Ein großer öffentlicher Alterssicherungsfonds sorgt dort für hohe, stabile Renditen bei niedrigen Kosten. Bürger*innen kommen auf diese Weise in den Genuss von besten Konditionen am Kapitalmarkt, die sonst Vermögenden und institutionellen Investoren vorbehalten sind. Wir wollen Bürger*innenfonds fördern, damit in ganz Europa Sparer*innen Zugang zu Kapitalmarkterträge zu einem Bruchteil der üblichen Kosten haben. Um Altersarmut verlässlich zu vermeiden, darf die private Altersvorsorge aber immer nur als Ergänzung zur staatlichen- und betrieblichen Altersvorsorge dienen und keinesfalls als deren Ersatz.

5. Wie positionieren Sie sich zum Thema Vertriebsvergütung in der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung? Soll die Dienstleistung künftig auf Basis eines Honorars durch die Kunden vergütet werden, oder streben Sie eine Beibehaltung des gängigen Nebeneinanders der beiden Vergütungswege Honorar/Provision an? Stellt ein gemischtes Vergütungsmodell für Sie eine weitere Option dar?

Antwort: Die Provisionsberatung ist erfahrungsgemäß leider regelmäßig mit Interessenkonflikten der Vermittler*innen verbunden. Zu oft bekommen Verbraucher*innen leider nicht das für sie geeignetste, sondern ein für die vertreibenden Unternehmen lukratives Versicherungsprodukt angeboten. Das ist vor allem in der Kapitallebensversicherung ein Problem, das im öffentlichen Interesse adressiert werden muss. Aufgrund der Probleme der Provisionsberatung setzen wir uns ein für eine Abkehr von Provisionen hin zu einer qualitativ hochwertigen Beratung auf Honorarbasis für alle. Um Vorsorgelücken zu vermeiden, ist entscheidend Alternativen wie den oben genannten Bürger*innenfonds zu schaffen.

6. Wie beurteilt Ihre Partei den gegenwärtigen Zustand des Verbraucherschutzes auf europäischer Ebene. Befinden sich die Verbraucherschutzstandards auf einem ausreichend hohen Niveau, oder ist ein Ausbau notwendig?

Antwort: Die Regeln für den Vertrieb von Finanzprodukten sind insgesamt zu unterschiedlich und zu bürokratisch. Die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) beispielsweise ist beim Verbraucher*innenschutz in vielen Punkten schwächer als die äquivalente Finanzmarktrichtlinie (MiFID 2). Ansonsten s. Frage 1. Zudem werden die Regeln in den Mitgliedsstaaten nicht gleich gut angewendet und durchgesetzt. Hier muss die europäische Finanzaufsicht noch stärker aktiv werden und dafür sorgen, dass Anleger*innen überall in Europa von vergleichbarem Schutz profitieren.

7. In Abhängigkeit zu Frage 6: In welchen konkreten Bereichen des finanziellen Verbraucherschutzes sehen Sie Handlungsbedarf?

Antwort: Die in Frage 6 genannten Unterschiede zwischen den verschiedenen Sektoren sind in der Praxis spürbar. Es gibt im Versicherungsbereich europaweit viele Fälle, in denen Verbraucher*innen für sie überteuerte und unvorteilhafte Produkte angeboten bekommen oder unverhältnismäßig hohe Provisionen zahlen müssen. Verbraucherschutz nach MiFID funktioniert oft nur auf dem Papier und ist zu bürokratisch. Deshalb begrüßen wir die Überarbeitung von MiFID und IDD und setzen uns ein für einfache, aber starke Regeln. Zudem brauchen wir einfache, leicht zugängliche und effiziente Finanzprodukte wie den oben genannten schwedischen Bürger*innenfonds.

Außerdem werden einige Versicherungsprodukte mit überhohen Margen als Koppelprodukte nebenbei verkauft, wie etwa Restschuldversicherungen. In einigen Segmenten handelt es sich um Wucher.

8. Wie positioniert sich Ihre Partei zum Thema Fin/InsurTechs?

Antwort: Junge Firmen haben das Potenzial, den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher*innen zu stärken. Deshalb begrüßen wir, dass die EU zum Beispiel mit der PSD2-Richtlinie die Einstiegshürden für neue Akteure im Bereich Zahlungsdienstleistungen weitgehend eliminiert hat. Auf der anderen Seite stellt die PSD2-Richtlinie sicher, dass auch Start-ups grundlegende Regeln zum Verbraucher- und Datenschutz einhalten. Grundsätzlich stehen wir der Dynamik neuer Anbieter durch FinTech positiv gegenüber. Allerdings müssen auch für sie die Regeln fairen Wettbewerbs gelten. Besonderer Regulierungsbedarf besteht bei Kryptowährungen. Es kann nicht geduldet werden, dass hier ein Raum des Zahlungsverkehrs entsteht, der sich etwa der Strafverfolgung entzieht.

9. Handelt es sich bei Startups im Finanzsektor Ihrer Meinung nach um einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor?

Antwort: Durch die Digitalisierung gerät das klassische Bankgeschäft mit einer Filiale vor Ort unter Druck. Derzeit können wir beobachten, wie Finanzdienstleister, Startups und große Technologiekonzerne die Finanzbranche verändern. Etablierte Kreditinstitute und Versicherungen kooperieren mit jungen Firmen, um den Anschluss nicht zu verlieren. Noch ist nicht absehbar, wer am Ende das Rennen macht. In Anbetracht ihrer Marktmacht haben Bigtechs wie Apple und Google aber einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Nischenanbietern wie Paydirekt. Um fairen Wettbewerb zu garantieren müssen wir aufhören, nur Banken zu regulieren. Jeder, der Finanzgeschäfte betreibt, sollte denselben Regeln unterworfen werden: dazu gehören Schattenbanken aber auch Startups und Bigtechs. Besonders müssen wir vermeiden, das Bigtechs weitere Marktmacht anhäufen. Notfalls muss auch das Mittel der Entflechtung im Wettbewerbsrecht genutzt und dazu eingeführt werden. Die großen Digitalkonzerne wollen wir wie die großen Banken einer laufenden europäischen Direktaufsicht unterlegen.

10. Planen Sie, den Markteintritt neuer Akteure zu erleichtern (bspw. durch regulatorische sandboxes, Subventionen, u.ä.)?

Antwort: Die Europäische Investitionsbank leistet gute Arbeit bei der Finanzierung von kleinen Unternehmen und Start-ups in Europa und wir wollen sie weiter stärken. Neue Geschäftsmodelle dürfen wir nicht kaputt regulieren. Wir haben uns deshalb erfolgreich mit anderen gegen eine zu schnelle Regulierung des FinTech-Sektors gewehrt. Gleichwohl kann der Staat nicht dulden, dass für Startups Parallelstrukturen mit faktisch rechtsfreien Räumen entstehen. Angesichts der Anfälligkeit für Risiken darf es gerade im Bereich Geldwäsche keine Ausnahmen für junge digitale Anbieter geben. Letztlich kann es auf die Frage der Sandboxes keine pauschale Antwort geben.

11. Wie positionieren Sie sich zum EU-Plan Nachhaltiges Wachstum?

Antwort: Ein nachhaltiges Finanzsystem kann als Rahmenordnung die richtigen Anreize schaffen, um Kapital in grüne Investitionen zu bringen und somit die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise anzuschieben. Von zentraler Bedeutung ist die Transparenz von Nachhaltigkeitsrisiken, damit Anleger*innen die realen Risiken hinter ihren Investitionen besser einschätzen und ihre Anlagestrategie frühzeitig anpassen können. Außerdem braucht es eine starke Klassifizierung grüner Anlagen, die definiert was nachhaltig ist und was nicht. Ein grüner Finanzsektor ist aber keine Alternative zu grünen Zukunftsinvestitionen und entschiedener Umweltgesetzgebung. Im Gegenteil: Finanzmärkte können nur Investitionen finanzieren, die sich rechnen. Deshalb suchen wir Partner in der Finanzwirtschaft, um z.B. eine konsequente Klimapolitik durchzusetzen. Denn von einer höheren ökologischen Investitionsdynamik profitiert gerade auch der Finanzsektor.

12. Messen Sie nachhaltigen Investmentprodukten signifikante Marktchancen zu?

Antwort: Bereits heute besteht eine nicht zu vernachlässigende Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten. Wir wollen Europa zum Leitmarkt für nachhaltige Finanzprodukte entwickeln. Deren künftige Entwicklung hängt maßgeblich damit zusammen, ob die neuen Regeln für ein nachhaltiges Finanzwesen genug Transparenz schaffen und Nachhaltiges klar von Umweltschädlichem trennen. Unerlässlich dafür ist eine Klassifizierung, die nicht nur grüne nachhaltige, sondern auch braune, klima- und umweltschädliche Bereiche definiert. Atom- und Kohlekraftwerke oder fossile Infrastruktur gehören in kein nachhaltiges Finanzprodukt, denn sie würden den Ruf des jungen Markts ruinieren. Außerdem muss die Klassifizierung Allgemeingültigkeit für alle Finanzprodukte haben, statt nur die grüne Nische zu regulieren. Nur so kann Sustainable Finance die gewünschte Breitenwirkung erreichen und das bestehende Potential voll ausschöpfen.

13. Wie positionieren Sie sich zum Pan-European Personal Pension Product?

Antwort: Wir begrüßen das PEPP als wichtigen Schritt zur Europäisierung der Altersvorsorge. In Zeiten der Kapitalmarktunion müssen Bürger*innen auch die Möglichkeit haben, ihre private Altersvorsorge innerhalb Europas mitzunehmen. Steuervorteile für private Altersvorsorgeprodukte sehen wir kritisch, denn sie sind nicht zielgenau. Die private Altersvorsorge sollte zudem nicht die öffentlichen und der betrieblichen Altersvorsorge ersetzen, sondern als deren Ergänzung dienen.

14. Messen Sie europaweit einheitlichen Altersvorsorgeprodukten signifikante Marktchancen zu?

Antwort: Generell sehen wir in einem Europa mit verstärkter Arbeitsmobilität einen großen Bedarf an einem privaten Altersvorsorgeprodukt, das grenzüberschreitend mitgenommen werden kann. Ob das PEPP wirklich fliegt, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits muss die Übertragbarkeit einfach, günstig und unbürokratisch gestaltet werden. Das scheint nach dem Verhandlungsabschluss nur begrenzt der Fall zu sein. Andererseits muss der Kostendeckel von 1% des akkumulierten Kapitals noch in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Schaffen wir hier eine anleger*innenfreundliche Regelung, die alle Kosten effektiv begrenzt, so kann das PEPP für Altersvorsorgesparer*innen tatsächlich eine lohnenswerte Alternative sein. Es wird sich zeigen müssen, ob das PEPP so wie es vom Gesetzgeber beschlossen wurde attraktiv genug ist, um eine relevante Nachfrage zu erzeugen. Ansonsten werden wir Nachbesserungen anstoßen, um PEPP zu einem echten Zugewinn für europäische Anleger*innen zu machen.


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