Investmentfondsvermittlung durch bankenunabhängige Berater nicht auf der EU-Streichliste

Die europäische Kommission nimmt aktuell eine Evaluierung der MiFID (Wertpapierdienst-leistungsrichtlinie) vor. Ziel der Evaluierung ist insbesondere eine weitere Vereinheitlichung der Gesetzgebung in den EU-Mitgliedsstaaten durch eine Reduzierung von Ausnahme- und Ermessensregelungen. Bei den bankenunabhängigen Fondsvermittlern in Deutschland bestand die Besorgnis, dass zu den geplanten Maßnahmen auch die Streichung der Ausnahmeregelung für die freie Investmentfondsvermittlung in Artikel 3 der MiFID gehört.

Hier kann nunmehr Entwarnung vermeldet werden.

Der Geschäftsführer des VOTUM Verbandes, Rechtsanwalt Martin Klein, hat in einem aktuell geführten Gespräch mit dem Direktor für Finanzinstitute der Generaldirektion Binnenmarkt in der europäischen Kommission, Herrn Elemer Tertak, die ausdrückliche Zusage erhalten, dass die Kommission derzeit eine Streichung des Artikels 3 nicht in Betracht zieht.

Diese Zusage wird durch die jetzt vorgelegten Konsultationspapiere des CESR (Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden) bestätigt.

Die Konsultationspapiere enthalten eine erste Auflistung für die Streichung von bisher noch bestehenden Ermessens- und Ausnahmeregelungen. Der maßgebliche Artikel 3 befindet sich tatsächlich nicht auf dieser Streichliste.

Der VOTUM Verband begrüßt ausdrücklich das Festhalten an der Ausnahmeregelung für den freien Investmentfondsvertrieb:

„Diese Ausnahmeregelung ist die Basis für das Bestehen eines verbraucherfreundlichen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Anbietern von Finanzdienstleistungen, insbesondere zwischen den Banken und den von ihnen unabhängigen Beratern. Der auf die Banken ausgeübte Wettbewerbsdruck durch die unabhängigen Allfinanzberater hat im System der Bankberatung bereits zu einer Verbesserung der Situation der Verbraucher geführt und die Banken insbesondere dazu veranlasst, ihren Kunden nicht mehr ausschließlich die Anlageprodukte des eigenen Hauses anzubieten“, sagt VOTUM Geschäftsführer Martin Klein.

„Dem Ziel der Stärkung des Verbraucherschutzes hätte man zuwider gehandelt“, so Klein weiter, „wenn man bei den anstehenden Regulierungen die Position der freien Berater in diesem konstruktiven Wettbewerb schwächt.“

Der VOTUM Verband erwartet, dass noch in diesem Jahr ein Berufsbild für den freien Fondsberater auf der Grundlage der Vorgaben der Regelungen für den Versicherungsvermittler geschaffen wird und unterstützt die diesbezüglichen gesetzgeberischen Maßnahmen.

Anlage


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