Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zwingt Vermittler in die Unselbständigkeit

Nach dem Willen des BMF sollen Geschlossene Fonds zukünftig ausschließlich von Finanzdienstleistungsinstituten vermittelt werden.

Der VOTUM Verband begrüßt ausdrücklich die Schaffung gesetzlicher Standards für Beratungs- und Dokumentationspflichten bei der Vermittlung von Geschlossenen Fonds. Gleiches gilt für die Schaffung von Qualifikationsvorgaben für Berater.

Um das legitime Ziel einer besseren Beratung der Verbraucher bei der Vermittlung von Geschlossenen Fonds zu erreichen, beschreitet das Bundesfinanzministerium nunmehr jedoch einen bürokratischen Irrweg. Der aktuell vorgelegte Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ sieht vor, dass eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut zukünftig zwingende Voraussetzung für die Vermittlung von Beteiligungen an Geschlossenen Fonds ist. Dies ist ein Angriff auf die Selbständigkeit der derzeit ca. 100.000 freien Berater, die auf Grundlage einer Erlaubnis nach § 34 c GewO ihrer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Sie werden als Einzelpersonen nicht in der Lage sein, die bürokratischen Voraussetzungen an den Betrieb eines Finanzdienstleistungsinstituts zu erfüllen. So müssen sie entweder ihre Tätigkeit einstellen oder zukünftig als gebundene Agenten für eine Bank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungs-unternehmen tätig werden.

„Dieser starke Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit des selbständigen Fondsvermittlers ist für das angestrebte Ziel des Gesetzgebers nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Er erweist sich daher als grundrechtswidrig!“ So Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des VOTUM Verbandes.

VOTUM hat bereits im Frühjahr 2009 Vorschläge unterbreitet, um Berufszulassungs- und Berufsausübungsregeln für freie Berater in bestehende Gesetze, insbesondere in die Gewerbeordnung einzufügen. Diese Regulierungsvorschläge dienen dem Interesse des Verbraucherschutzes deutlich mehr, als der derzeit vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Diskussionsentwurf, da sie insbesondere eine Verantwortlichkeit des einzelnen Beraters und eine von ihm vorzuhaltende Berufshaftpflichtversicherung vorsehen. Darüber hinaus sind nach der Forderung von VOTUM Qualifikationsnachweise im Rahmen einer staatlichen Prüfung zu erbringen. Der aktuelle Gesetzesvorschlag des Ministeriums sieht im Gegensatz dazu die Möglichkeit vor, Mitarbeiter lediglich durch sogenannte Inhouse-Schulungen zu qualifizieren, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet.

„Der Wettbewerb zwischen den Banken auf der einen und den freien Beratern auf der anderen Seite hat in der Vergangenheit auch zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes geführt, es ist unverständlich“, meint Klein weiter, „wenn das Bundesfinanzministerium diesen Wettbewerb nunmehr durch eine Zwangsinstitutionalisierung unterbindet“.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine Regulierung der freien Berater nach dem Vorbild des Versicherungsvermittlergesetzes angekündigt. Von dieser Ankündigung entfernt sie sich nun zu Lasten einer Vielzahl seriös tätiger freier Berater, die - entgegen vieler Finanzdienstleistungsinstitute - keinerlei Beitrag zum Entstehen der Finanzmarktkrise geleistet haben.

„Ein derartiger Vorschlag gegen Selbständige und die mittelständische Wirtschaft konnte von dieser Bundesregierung nicht erwartet werden!“, betont der VOTUM Geschäftsführer Klein.

„Aus Sicht des Verbandes bedarf es daher dringender Änderungen am Gesetzesentwurf, bevor hier ein bürokratisches Monster geschaffen wird. VOTUM wird sich in der Anhörung im Bundesfinanzministerium am 31. Mai 2010 für eine eigenständige Regulierung der freien Berater und der Existenzsicherung ihrer Selbständigkeit einsetzen, kündigt Klein an.

Anlage


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