VOTUM Verband lehnt Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO auf die BaFin ab

Pressemitteilung

VOTUM Verband lehnt Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO auf die BaFin ab

Ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMF benennt die Gründe und zeigt Handlungsalternativen

Berlin, 15. Januar 2020 - Das Bundesfinanzministerium hat seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegt und die betroffenen Berufsverbände zur Stellungnahme aufgefordert.

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. hat sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich gegen die geplante Änderung in der Aufsichtsstruktur ausgesprochen. Ein solch gravierender Eingriff in die funktionierende Kontrolle der gewerblichen Anlagevermittler ist nicht erforderlich, da es keine systemischen Fehlentwicklungen und Missstände im Bereich der gewerblichen Anlagevermittlung gibt.

Der Aufsichtswechsel führt auch nicht zu einer Verbesserung des Anlegerschutzes, oder besseren Kontrolle des einzelnen Anlagevermittlers. Die angestrebte Vereinheitlichung führt faktisch zu einer größeren Aufsplittung der Berufsaufsicht, da von den Finanzanlagenvermittler häufig ebenfalls Tätigkeiten der Versicherungs- und Kreditvermittlung ausgeübt werden.
Es sollte daher alternativ zu der angestrebten Zuständigkeit der BaFin eine Bündelung der Zuständigkeiten bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern erfolgen, die auch eine dezentrale Überwachung der Anlagevermittler Vorort gewährleisten können.
Der erforderliche gesonderte Aufbau einer bisher nicht vorhandenen Abteilung bei der BaFin führt zu unkalkulierbaren Kostenbelastungen auf Seiten der betroffenen Berufsgruppe, welche zu einer Vervielfachung der Aufsichtskosten führt.
Es existieren darüber hinaus Herausforderungen an den Finanzplatz Deutschland, insbesondere auch im Bereich der digitalen Geschäftsmodelle und Krypto-Währungen, die eine vertiefte Befassung der BaFin erforderlich machen. Es ist daher nicht sachgerecht, ihr Zusatzaufgaben in Bereichen zuzuführen, bei denen die Kontrolle in der Vergangenheit bereits funktioniert hat.

Zudem ist zu befürchten, dass durch einen weiteren regulatorischen Eingriff, nachdem bereits durch die Umsetzung der MiFID II und auch des Geldwäschegesetzes kurz aufeinander regulative Maßnahmen erfolgt sind, die betroffene Berufsgruppe der Anlagevermittler massiv überfordert wird, was zur Berufsaufgabe und zu einem Rückgang des Beratungsangebots an breite Bevölkerungsschichten führt.

Unsere detaillierte Stellungnahme finden Sie anbei. Es ist zu hoffen, dass das Bundesfinanzministerium, nachdem es sich im zurückliegenden Jahr mit Gesetzgebungsvorhaben wie dem vorliegenden, aber auch zu der Einführung eines Provisionsdeckels oder einer Börsensteuer, gegen die Interessen der kleinen und mittelständischen Vermittlungsunternehmen gerichtet hat, wieder auf eine Regulierung mit Augenmaß zurückfindet.

Für den VOTUM Verband:
Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand

Kontakt und Anfragen:
martin.klein@votum-verband.de
+ 49 (0) 30 – 28 88 07 18, www.votum-verband.de

Hier gelangen Sie zur Stellungnahme sowie zur PDF-Version der Pressemitteilung


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