TVO: Haben Vermittler ab jetzt eine aktive Nachfragepflicht beim Kunden?

TVO: Haben Vermittler ab jetzt eine aktive Nachfragepflicht beim Kunden?

TVO: Haben Vermittler ab jetzt eine aktive Nachfragepflicht beim Kunden?

Seit wenigen Tagen gilt die neue EU-Transparenzverordnung. In diesem Zusammenhang ist zu lesen, dass Vermittler ihre Kunden nun aktiv zu Nachhaltigkeitszielen befragen müssen. Stimmt das?Procontra hat bei Votum-Vorstand Martin Klein nachgefragt.

procontra: Seit dem 10. März müssen Versicherungsvermittler die Vorgaben der TVO anwenden. In diesem Zusammenhang ist in den Medien teilweise auch zu lesen, dass Vermittler bei der Beratung von nun an ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen müssen. Inwiefern hat sich durch die TVO eine solche Frage- und Nachforschungspflicht für Vermittler ergeben?

Martin Klein: Das Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung zum 10. März hat nicht zu einer aktiven Nachfragepflicht des Versicherungsvermittlers bezüglich der Nachhaltigkeitspräferenzen des Interessenten geführt. Die TVO sieht grundsätzlich lediglich Informationspflichten vor, wobei diese insbesondere im Rahmen des Internetauftritts des Versicherungsvermittlers erfüllt werden können. Hier geht es um allgemeine Aussagen, inwieweit die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Beratungsprozesses erfolgt. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass diese generellen Informationspflichten unabhängig davon bestehen, ob ein Interessent im Beratungsvorgang Nachhaltigkeitspräferenzen äußert oder nicht.

procontra: Müssen sich Vermittler dann überhaupt auf eine Änderung ihrer Beratungspflichten einstellen?

Martin Klein: Die Einführung einer Frage- und Nachforschungspflicht des Vermittlers ist mit einem nächsten regulatorischen Schritt der EU-Kommission verbunden. Es wurden bereits im Sommer des letzten Jahres die Anhörungen für die entsprechenden Änderungen der Delegierten Verordnung EU 2017/2359 durchgeführt, die die Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten regeln. Hier wird klar geregelt, dass zukünftig im Rahmen der Ermittlung der Ziele des Kunden dessen etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen zu berücksichtigen sind.

procontra: Und wann genau ist dann mit der Fragepflicht zu rechnen?

Martin Klein: Die Änderungen der bisher bestehenden geltenden Delegierten Verordnung treten zwölf Monate nach Verabschiedung und Veröffentlichung in Kraft. Wir rechnen damit, dass dies noch ein paar Monate dauert, so dass frühestens ab Mitte 2022 mit einer gesetzlichen Fragepflicht für Versicherungsvermittler zu rechnen ist.

Dies sollte jedoch keinen Vermittler davon abhalten, bereits jetzt mit seinem Kunden zum Thema Nachhaltigkeit ins Gespräch zu kommen. Er kann diese Übergangsphase, die gerne auch mit dem Bild der regulatorischen Sandkiste verbunden wird, nutzen, um sich bereits jetzt auf die Zeit einer verschärften Regulatorik vorzubereiten. Das Thema Nachhaltigkeit wird sicherlich weiterhin an Bedeutung gewinnen. Zudem sollten die Vermittler bedenken, dass es bereits jetzt zunehmend Kunden geben wird, die von sich aus aktiv nachhaltige Versicherungsprodukte suchen. Das muss bei der Beratung natürlich berücksichtigt werden.

Über VOTUM

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. ist der Branchenverband der unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlungs-unternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Als solcher vertritt VOTUM die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen nationaler und europäischer Gesetzgebungsinitiativen und bietet eine Plattform zur perspektivischen Bewertung regulatorischer Rahmenbedingungen.

An die VOTUM-Mitgliedsunternehmen sind rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner unserer Mitglieder beraten über 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.

Der Geschäftsführende Vorstand von VOTUM, RA Martin Klein, übernahm 2020 zudem den Vorsitz im europäischen Dachverband der unabhängigen Finanzberater und Finanzvermittler FECIF. FECIF setzt sich für eine verhältnismäßige Regulierung der europäischen Finanzdienstleister ein und plädiert für einheitliche Regulierungsstandards der Branche in der Europäischen Union.

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