Bundeskabinett beschließt zur Unzeit das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

Pressemitteilung

Bundeskabinett beschließt zur Unzeit das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

Deutliche Kritik des Nationalen Normenkontrollrats bleibt unbeachtet

Berlin, 11.03.2020 –Das Bundeskabinett hat heute das Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG beschlossen. Dies, obwohl der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme deutliche Kritik an der Kosten-Nutzen Relation des Gesetzes geäußert hat und feststellt, dass in dem Gesetzesentwurf eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht erfolgt und auch nicht belegt wurde.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes wirft tatsächlich ein bedenkliches Licht auf das aktuelle Regierungshandeln. In den öffentlichen Verlautbarungen zur aktuellen Corona-Krise wird die Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschworen, jedoch zum Gegenteil gehandelt.

Gerade in dieser Krisensituation wäre zu erwarten gewesen, dass sämtliche Gesetzgebungsvorhaben, die die Wirtschaft mit zusätzlichen Bürokratiekosten belasten, auf den Prüfstand gestellt werden. Auch dies ist eine notwendige Maßnahme, um zu verhindern, dass wir aus der Virus-Krise in eine Rezession schlittern. Hierzu reicht es nicht, geschwind die Bestimmungen des Kurzarbeitergeldes anzupassen. Die Wirtschaft wird auch gerade von vielen Selbständigen und Kleinunternehmern getragen.
Dem Bundesfinanzminister ist offenbar auf Grund seines eigenen Anlageverhaltens die Berufsgruppe der Anlageberater fremd und er kann es sich nach eigener Aussage leisten, sein Geld auf dem Girokonto liegen zu lassen. Breite Teile der Bevölkerung benötigen jedoch nicht nur in den aktuell turbulenten Börsenzeiten die Unterstützung von Beratern. Diese werden durch die zu erwartende Kostenexplosion nunmehr vor die Alternative gestellt werden, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben.

Wenn selbst die klare Aussage des Normenkontrollrats und die derzeit krisenhafte Situation den Bundeswirtschaftsminister und die Kanzlerin nicht dazu veranlasst, gegen ein solches Gesetzgebungsvorhaben zu intervenieren, schaut man ratlos auf eine Regierung ohne jegliches Fingerspitzengefühl für die Situation der kleineren Gewerbetreibenden.
Es bleibt zu hoffen, dass die Finanz- und Wirtschaftspolitiker in der CDU/CSU-Fraktion ihren Widerstand gegen das Gesetzgebungsvorhaben, den sie im Vorfeld bekundet haben, beibehalten. Die heutige Pressemeldung der Bundestagsfraktion, in der betont wird, dass man die Kritik an den Gesetzesentwurf sehr ernst nimmt, berechtigt zu dieser Hoffnung.

Gesetze werden im Parlament gemacht und zum Glück auch häufig genug verhindert!

Für den VOTUM Verband:
Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand

Kontakt und Anfrage:
Alina Klein
Vorstandsreferentin für Verbandspolitik
alina.klein@votum-verband.de
+49 (0) 30 – 28 88 07 18, www.votum-verband.de


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