EU-Papier zur Retail Investment Strategy: Brüssel öffnet regulatorische Überholspur für ETF-Vertrieb - VOTUM Verband kritisiert implizite Abwertung persönlicher Beratung und warnt vor verkürzter Kostenlogik

EU-Papier zur Retail Investment Strategy: Brüssel öffnet regulatorische Überholspur für ETF-Vertrieb - VOTUM Verband kritisiert implizite Abwertung persönlicher Beratung und warnt vor verkürzter Kostenlogik



EU-Papier zur Retail Investment Strategy: Brüssel öffnet regulatorische Überholspur für ETF-Vertrieb - VOTUM Verband kritisiert implizite Abwertung persönlicher Beratung und warnt vor verkürzter Kostenlogik

Berlin, 5. Juni 2026 – Der lange angekündigte Abschluss der Trilogverhandlungen zur Retail Investment Strategy (RIS) rückt in greifbare Nähe. Inzwischen liegt der abschließend verhandelte Kompromisstext (unter diesem Link verfügbar) vor. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) ist gerade eben die erforderliche Mehrheit für das Verhandlungsergebnis unter der zypriotischen Ratspräsidentschaft zustande gekommen. Damit ist der Weg frei für die formelle Annahme durch den Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament.

Mit der RIS verfolgt die Europäische Union erklärtermaßen das Ziel, mehr Verbraucher an den Kapitalmarkt heranzuführen. Dieses Ziel ist richtig. Der gewählte Weg wirft jedoch erhebliche Fragen auf. Denn die RIS droht, qualifizierte persönliche Beratung nicht nur regulatorisch weiter zu belasten, sondern systematisch abzuwerten während für standardisierte, breit gestreute, nicht-komplexe und kosteneffiziente Produkte faktisch eine Erleichterung geschaffen wird, die vor allem dem ETF-Vertrieb zugutekommt. Der VOTUM Verband sieht darin eine gefährliche Schieflage: Während Vermittler mit immer neuen Dokumentations-, Transparenz- und Nachweispflichten konfrontiert werden, wird gleichzeitig ein Vertriebsmodell begünstigt, das insbesondere im digitalen Direktvertrieb ohne persönliche Ansprechpartner zwar skaliert werden kann, letztlich aber eine kommunikative Einbahnstraße bleibt.

Billiger Produkteinstieg ersetzt keine Beratung

Die RIS atmet an dieser Stelle den Geist einer verkürzten Kapitalmarktlogik: breit gestreut, standardisiert, digital – den Rest regelt der Markt. Das mag in bullishen Märkten charmant klingen. In bearishen Märkten zeigt sich jedoch sehr schnell, ob ein Kunde nur ein Produkt gekauft hat oder tatsächlich beraten wurde.

Problematisch ist, dass der RIS-Kompromiss persönliche Beratung zunehmend durch die Brille einzelner Anlageprodukte betrachtet. Während für den digitalisierten Vertrieb schematischer ETF-Produkte regulatorische Erleichterungen geschaffen werden, wird qualifizierte Beratung weiter mit Prüf-, Dokumentations- und Rechtfertigungspflichten überzogen. Das erweckt den falschen Eindruck, Verbraucherschutz entstehe bereits durch den einfachen Zugang zu möglichst günstigen Kapitalmarktprodukten.

Diese Sichtweise ist unterkomplex. Ein ETF kann für einen unverheirateten Kunden ohne Kinder, mit langem Anlagehorizont, stabiler Einkommenssituation und ausreichender Risikotragfähigkeit ein sinnvoller Baustein in einem Gesamtportfolio sein. Bei Kunden mit Familie, Immobilienfinanzierung, Absicherungsbedarf, begrenzter Risikotragfähigkeit oder absehbarem Renteneintritt stellt sich die Lage völlig anders dar. Dann geht es nicht nur um Rendite, Kostenquote und breite Streuung, sondern um die Frage, welche Risiken der Kunde tragen kann – und welche gerade nicht.

Gute Finanz- und Versicherungsberatung erschöpft sich nicht in der Auswahl eines günstigen Anlageprodukts. In der Lebenswirklichkeit der Kunden geht es ebenso um Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz, Altersvorsorge, Pflege, Liquiditätsplanung, Nachfolgeregelungen und die rechtssichere Strukturierung von Vermögen. Wer Anlagevermittlung regulatorisch auf billige Standardprodukte verengt, verkennt den Kern der Beratungsleistung und wertet diese systematisch ab.

Gerade deshalb ist die durch die RIS angelegte Privilegierung standardisierter Direktvertriebsmodelle gefährlich. Sie suggeriert Einfachheit, wo tatsächlich Komplexität besteht. Der Kunde erhält zwar einen schnellen Produkteinstieg, aber keine belastbare Einordnung seiner persönlichen Situation – und erkennt Marktrisiken, Absicherungslücken und Zielkonflikte womöglich erst dann, wenn sie bereits eingetreten sind.

Bürokratie für Beratung, Erleichterung für Standardprodukte

Die RIS verschärft zugleich den regulatorischen Druck auf provisionsbasierte Beratung. Zwar konnte ein vollständiges Provisionsverbot abgewendet werden. Mit dem neuen Inducement-Test, erweiterten Transparenzpflichten, jährlichen Kostenaufstellungen, Value-for-Money-Prozessen und zusätzlichen Dokumentationsanforderungen entstehen jedoch erhebliche neue Belastungen für Vermittler.

Die RIS führt führt zu neuen unbestimmten Rechtsbegriffen und weitere Beraterpflichten mit erheblichen Haftungsrisiken. So sollen Berater zukünftig verpflichtet sein, das kosteneffizienteste Anlageprodukt auszuwählen. Wie diese Kosteneffizienz gemessen werden wird, bleibt neuen technischen Regulierungsstandards vorbehalten. Welche Haftungsrisiken sich hier für Berater auftun, wenn sich ein einmal empfohlenes Produkt nach 5 bis 10 Jahren nicht als vermeintlich kosteneffizient bestätigt hat, ist heute nur zu ahnen.

Der VOTUM Verband kritisiert nicht Transparenz. Transparenz ist richtig und notwendig. Problematisch ist jedoch eine Regulierung, die persönliche Beratung immer weiter formalisiert, während standardisierte digitale Vertriebsmodelle durch vereinfachte Prüfprozesse attraktiver gemacht werden.

„Hier entsteht eine bemerkenswerte regulatorische Asymmetrie. Wer Kunden persönlich berät, ihre Lebenssituation analysiert, Risiken einordnet und langfristige Verantwortung übernimmt, wird mit zusätzlicher Bürokratie überzogen. Wer dagegen standardisierte Kapitalmarktprodukte digital vertreibt, findet in der RIS eine regulatorische Abkürzung. Das ist keine Stärkung des Verbraucherschutzes, sondern eine Verwechslung von Einfachheit mit Qualität", so Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes.

Retail Investment Strategy darf nicht zur Retail-ETF-Strategy werden

Die EU-Kommission hat die Retail Investment Strategy ursprünglich als Beitrag zur Stärkung des Kleinanlegerschutzes und zur besseren Beteiligung privater Anleger am Kapitalmarkt angelegt. Im nun vorliegenden Kompromisstext zeigt sich jedoch ein anderer Akzent: Persönliche Beratung wird weiter rechtfertigungsbedürftig gemacht, während der standardisierte Produktvertrieb ein regulatorisches Subventionsprogramm erfährt.

Das ist umso bedenklicher, als dass Finanzentscheidungen selten isolierte Produktentscheidungen sind. Wer Kapitalmarktbeteiligung ernsthaft fördern will, muss nicht nur den Produktzugang erleichtern, sondern auch die Qualität der Entscheidung sichern. Dazu gehört die Frage, ob ein Anleger überhaupt investieren sollte, in welcher Höhe, mit welchem Zeithorizont, mit welcher Risikotragfähigkeit und unter Berücksichtigung welcher sonstigen Verpflichtungen und Absicherungsbedarfe.

Ein ETF kann ein gutes Instrument sein. Er ist aber kein Beratungskonzept. Er ersetzt keine Analyse der Lebenssituation, keine Ruhestandsplanung, keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, keine Hinterbliebenenvorsorge und keine Nachfolgeregelung.

Verbraucherschutz braucht Beratung, nicht nur Zugang

Aus Sicht des VOTUM Verbands sollte europäische Regulierung nicht den Eindruck erwecken, Verbraucherinteressen seien bereits dann gewahrt, wenn der Zugang zu kostengünstigen Produkten möglichst reibungslos funktioniert. Zugang ist wichtig. Aber Zugang ohne Einordnung kann gerade bei langfristigen Finanzentscheidungen zu Fehlentscheidungen führen.

Wer Menschen an den Kapitalmarkt heranführen will, muss auch dafür sorgen, dass sie dort nicht allein gelassen werden. Kapitalmarktbeteiligung braucht finanzielle Bildung, verständliche Produkte und vor allem qualifizierte Beratung, die individuelle Lebenslagen berücksichtigt.

Wir werden die Vielzahl, der aus der RIS erwachsenden Folgeverordnung und technischen Regulierungsstandards in ihrer Entwicklung intensiv begleiten müssen. Es droht sonst die Gefahr, dass die EU mit dieser Regulatorik ein Umfeld schafft, in dem Beratung nicht mehr auf einer sinnvollen betriebswirtschaftlichen Ebene angeboten werden kann.

Pressekontakt:
Valentin Ochlich
Vorstandsreferent
VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.
Katharinenstraße 8, 10711 Berlin
E-Mail: ochlich@votum-verband.de

Till Kerkhoff
Vorstandsreferent
VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.
Katharinenstraße 8, 10711 Berlin
E-Mail: kerkhoff@votum-verband.de


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