VOTUM-Vorstand Martin Klein zum Umfang der Dokumentationspflicht bei Vermittlern
Vor Gericht geht es oft um die Frage, ob der beratende Vermittler den Kunden hinreichend über Anlagerisiken aufgeklärt hat. Anhand von zwei maßgebenden Gerichtsentscheidungen entwickelt VOTUM-Vorstand Martin Klein seine Ausführungen zu dieser und noch weiteren Beratungsfragen.
Hier gelangen Sie zum vollständigen Interview: https://www.cash-online.de/berater/2018/plausibilitaetspruefung-unbegrenztes-haftungsrisiko-fuer-vermittler/438484/4