VOTUM bezieht Stellung zum Referentenentwurf zum Provisionsdeckel

Am 18.04.2019 veröffentliche das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen (Dokument hier). Die entsprechenden Verbände wurden gebeten, bis zum 06.05.2019 ihre Stellungnahmen einzureichen.

VOTUM hat sich ausführlich mit dem Entwurf befasst. Nicht nur die mögliche Verfassungswidrigkeit des geplanten Provisionsdeckels berechtigt zu erheblichen Zweifeln an der Sinnhaftigkeit dieses legislativen Vorstoßes. Auch eine kaum evidenzbasierte Begründung des Entwurfs sowie eine nivellierende Betrachtungsweise so verschiedener Berufsgruppen wie Versicherungsvertreter, - vermittler und -makler geben Raum für den Vorwurf eines gesetzgeberischen Aktionismus.

Der geschäftsführende Vorstand des VOTUM-Verbandes, Rechtsanwalt Martin Klein, kommt in seiner Analyse zu dem Ergebnis, "dass der beabsichtige, verfassungswidrige Provisionsdeckel nicht zu einer Verbesserung der Situation von Verbrauchern, Versicherern und Vermittlern führt. Er ist in seiner Umsetzung vielmehr geeignet, die Akzeptanz und Verbreitung von privater Altersvorsorge durch Lebensversicherungen weiter zu schwächen und damit den Sozialstaat nachhaltig zu schädigen."

Hier gelangen Sie zur umfassenden Stellungnahme.


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