Verhandlungen zur EU-Versicherungs-Vertriebsrichtlinie beendet
Der VOTUM Verband begrüßt es, dass die langjährigen Verhandlungen zur Neugestaltung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie am 30.06.2015 unter der Lettischen Ratspräsidentschaft zu Ende gebracht wurden und das Ergebnis inzwischen vom Europäischen Rat am 22 Juli bestätigt wurde.
Der gefundene Rechtsrahmen sichert eine zukünftige hohe Beratungsqualität für die Verbraucher und schafft Zukunftssicherheit für den Versicherungsvertrieb, der nun in der Lage ist, seine Geschäftsabläufe auf die zu erwartenden neuen gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten.
Der deutsche Versicherungsvertrieb befindet sich bereits auf einem guten Weg. In der Insurance Distribution Directiv (IDD) werden erstmalig regelmäßige berufliche Weiterbildungpflichten für die Versicherungsvermittler gesetzlich vorgeschrieben, mit mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr. Mit der Initiative „gut beraten“, die von den maßgeblichen Verbände der Versicherungswirtschaft gegründet wurde, zu denen auch VOTUM gehört, wurde bereits von mehr als einem Jahr eine Weiterbildungskampagne gestartet, an der sich die Versicherungsvermittler auf breiter Basis beteiligen und die auch inzwischen eine Verankerung in den Verhaltenscodices gefunden hat.
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die EU nicht den Irrweg eines Provisionsverbotes eingeschlagen hat, da dies einen breiten Teil der Bevölkerung von dem Zugang zu Beratungsangeboten ausschließt. Der Verbraucher hat so die Möglichkeit, selbst zu wählen, welche Vergütungsform seines Beraters er für sich als angemessen erachtet, wobei die IDD ausdrücklich auch gemischte Vergütungsmodelle vorsieht.
Der aktuelle Text zur IDD, wird im Herbst im EU-Parlament zur Abstimmung gelangen und ist sodann bis zum Jahresanfang 2018 in Deutsches Recht umzusetzen.