Mit dem Kabinettsbeschluss zum Altersvorsorgereformgesetz erhält die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erstmals eine realistische Umsetzungsperspektive. Der VOTUM Verband begrüßt viele übernommene Elemente früherer Entwürfe, kritisiert jedoch zentrale Auslassungen: Selbständige bleiben unberücksichtigt, einkommensschwache Familien werden durch die neue Förderlogik benachteiligt, und die geplante Streckung der Abschlusskosten gefährdet eine notwendige qualifizierte Altersvorsorgeberatung. VOTUM fordert gezielte parlamentarische Nachbesserungen, um Versorgungslücken zu schließen und die Reform praxistauglich auszugestalten.
Mit Veröffentlichung des Entwurfs zum Altersvorsorgereformgesetz liegt erstmals seit vielen Jahren eine Grundlage zur Modernisierung der privaten Altersvorsorge vor. Trotz dieses wichtigen Schritts kritisiert der VOTUM Verband das politische Verfahren und deutliche inhaltliche Schwächen: Neben einer massiven finanziellen Schlechterstellungen für einige Personengruppen, wie etwa einkommensschwache Eltern, warnt VOTUM vor realitätsfernen Vorgaben zur Kostenverteilung, die qualifizierte Beratung gefährden, und fordert die Beibehaltung wichtiger Ergänzungsbausteine wie BU-Beitragsfreistellungen. Der Verband fordert substanzielle Nachbesserungen für ein sozial ausgewogenes und praxistaugliches Reformgesetz.
Der VOTUM Verband begrüßt die Reformansätze der EU-Kommission zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR), kritisiert jedoch deutlich, dass eine zentrale Baustelle erneut ignoriert wurde: die überkomplexe und praxisferne Nachhaltigkeitspräferenzabfrage nach MiFID II und IDD. Seit ihrer Einführung 2022 belastet sie Berater und Kunden gleichermaßen, führt zu Überforderung, unnötigen Wiederholungsprozessen und verhindert eine effiziente nachhaltige Anlageberatung. VOTUM fordert eine realistische, rechtssichere und funktionale Neugestaltung – mit mehr Freiräumen für Kunden, klarer Haftungszuweisung und einer Abfrage, die den neuen SFDR-Kategorien tatsächlich gerecht wird.