Pressemitteilung 14.Oktober 2013

Der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (VOTUM) hat auf seiner Mitgliederversammlung wichtige Eckpunkte der Vorsorgeberatung definiert. Mit Blick auf die Diskussion über eine pauschale Deckelung der Vermittlervergütung mahnt der Verband eine ganzheitliche Sichtweise auf die Bedeutung umfassender Beratung und eine Folgenabschätzung regulativer Eingriffe an. „Nach der ersten Aufregung über die bekannt gewordenen Gedankenspiele der Versicherungsbranche muss die Diskussion nun versachlicht werden“, so VOTUM-Vorstand Lüder Mehren: „Wir wollen keine beratungsfreie Zone!“ Die VOTUM-Mitglieder, zu denen insbesondere Vertriebsunternehmen, aber auch Versicherungen gehören, fordern statt Pauschalierungen besser mehr Flexibilität in der Vergütung zu ermöglichen: „Einheitspreise ignorieren die Vielfalt des Geschäftes. Ein Produktverkauf über gebundene Vermittler ist etwas anders als ein umfassendes Finanzgutachten eines Finanzberaters. Und Beratung im Kollektivgeschäft hat wiederum andere Anforderungen und Aufwandstreiber“, erklärt Mehren. **Flexibilität bei der Vergütung auch auf Produktebene möglich** Mehr statt weniger Flexibilität ist aus Sicht des VOTUM-Verbandes auch der Schlüssel, um die Interessen der Kunden in der aktuellen Niedrigzinsphase zu wahren und die Bandbreite der Vorsorgeprodukte für den Kunden zu erhalten. „Gerade jetzt brauchen wir Kalkulationsfreiheit ohne einzelne Kostengrößen davon auszunehmen“, fordert Mehren. „Es ist ja durchaus akzeptabel, wenn ein Garantieprodukt weniger Beratungsaufwand und damit –kosten tragen kann als ein komplexes Fondsprodukt. Entscheidend für die Auswahl muss aber immer der Bedarf des Kunden sein. Das bedeutet, dass wir tatsächlich mehr Flexibilität bei der Vergütung brauchen als weniger“, betont der VOTUM-Vorstand. VOTUM verweist zur Flexibilität der Vergütungsmodelle auch auf die Regulierungspraxis der EU. Die deutschen Regelungen, die hart zwischen Honorarberatung und Provision unterscheiden, sind auf EU-Ebene so nicht vorgesehen. „Der Gesetzgeber ist damit über das Ziel hinausgeschossen und schnürt die Handlungsfreiheit der Vermittler unnötig ein“, sagt VOTUM-Geschäftsführer Martin Klein. „Ein Beratungsangebot mit hoher Qualität und laufendem Service muss auch für den Vermittler wirtschaftlich sein“, plädiert Klein für eine breitere Sichtweise. „Seit Jahren steigen die Bürokratiekosten und der formale Aufwand bei einer Finanzberatung. Wer hier eingreift, muss wissen, dass damit die wirtschaftliche Grundlage einer flächendeckenden Beratung für alle zerstört wird!“. Staatliche Eingriffe in die Vergütungssysteme haben in Großbritannien und skandinavischen Staaten zu einem deutlichen Rückgang der privaten Vorsorge geführt. Nur die ohnehin gut Betuchten können sich qualifizierte Beratung noch leisten. **Appell an Staat, Produktanbieter und Verbraucher** Aus Sicht des VOTUM-Verbandes muss sichergestellt werden, dass die wesentlichen Eckpunkte für die Sicherung einer adäquaten Vorsorge nicht in der Diskussion über Kosten untergehen. Die VOTUM-Mitglieder richten deshalb einen Appell an Staat, Produktanbieter und Verbraucher: 1. Staatliche Regulierungspolitik darf das Ziel, eine starke private Vorsorge aufzubauen, nicht aus den Augen verlieren. Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Verbraucherschutz muss das alternative Beratungsangebot freier Vermittler erhalten werden. Dabei dürfen die wirtschaft­lichen Grundlagen für die umfassende Beratung zu komplexen Finanzfragen nicht außer Acht gelassen werden. Dazu gehören auch mögliche Mischmodelle in der Vergütung zwischen Honorar und Provision. 2. Die Erhaltung eines breiten Angebots- und Beratungsspektrums für die Kunden ist auch im Interesse der Produktanbieter. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch die Beratungsleistung zu klassischen Garantieprodukten, die für viele Verbraucher ein wesentlicher Vorsorgebaustein ist, möglich bleibt. Die Lebensversicherer sollen deshalb die Vermittler in ihrer Beratungstätigkeit unterstützen und gemeinsam mit ihnen flexible Lösungen für eine qualifizierte Kundenberatung erarbeiten. 3. Jeder Verbraucher braucht ein Gesamtkonzept für seine Finanz- und Vorsorgeplanung, das regelmäßig überprüft wird. Als zentraler Baustein der Lebensgestaltung darf diese Frage nicht hinter alltäglichen Fragen zurücktreten. Die VOTUM-Mitglieder wollen, dass der Zugang zu dieser Beratung für alle Verbraucher möglich bleibt. **Compliance-Regeln beschlossen** Die Mitglieder des VOTUM-Verband entwickelt auch die eigenen Leistungsstandards weiter. Dazu hat der Verband eine Empfehlung für „Compliance- und Verhaltensregeln für Makler und Mehrfachvertreter“ (Vermittlerkodex) beschlossen. Vermittler, die diese Standards übernehmen, zeigen, worauf ihre Kunden vertrauen können, und dokumentieren, dass ihre Arbeitsweise den im Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschriebenen Anforderungen entspricht. „Mit dem Vermittlerkodex setzen wir einen Standard zur Sicherung der ordnungsmäßigen, fairen und sachgerechten Beratung und der Kooperation mit den Produktanbietern“, sagt VOTUM-Vorstandschef Lüder Mehren. Als Pendant zum GDV-Verhaltenskodex dienen die Regeln dazu, die gemeinsamen Qualitäts- und Transparenzziele zu erreichen, ohne eine Vielzahl individueller Vereinbarungen zwischen Vermittlern und Produktgebern treffen zu müssen. „Die im VOTUM-Verband organisierten Versicherungen und Vermittler sind sich dabei bewusst, dass Umsetzung der Regeln noch erhebliche Anstrengungen erfordern wird“, betont der VOTUM-Vorstand. Im Verband wird nun an konkreten Vorschlägen gearbeitet, wie die Umsetzung der Regeln, z. B. im Rahmen der Beratungsdokumentation, gestaltet werden kann. Die zehn Regeln des Vermittlerkodex wurden vom VOTUM Verband gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), dem Verband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (VDVM) und dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V. (VGA)entwickelt. Inhalt der Vermittlerregeln sind, neben der Bindung an grundlegende Vertrauens- und Integritätsregeln, die Verpflichtung auf eine kundenorientierte Beratung, die Beachtung der gesetzlichen Regelungen sowie Datenschutz und Dokumentation. Zudem definiert der Kodex Anforderungen an die Betreuung nach Vertragsschluss sowie Regeln bei Umdeckungen. Schließlich verpflichten sich die Unternehmen zur Weiterbildung, zur Sicherung der Unabhängigkeit in Vergütungsfragen und unterwerfen sich dem Ombudsmann-System. Für die VOTUM-Mitgliedsunternehmen ist das Thema Compliance nicht neu. Bereits im Jahr 2006 haben sich die Verbandsunternehmen auf die Einhaltung der Kriterien des VOTUM Gütesiegels verständigt, die bereits zum damaligen Zeitpunkt deutlich über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinaus gingen. Diese Gütesiegelkriterien wurden laufend angepasst und die Mitgliedsunternehmen richten sich an ihnen aus. Die neuen gemeinsamen Regeln ergänzen die Regelungen und stellen die Kompatibilität mit den Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex sicher. Damit haben auch nicht organisierte Vermittler eine Hilfestellung, wie sie ihren Umgang mit Compliance-Anforderungen dokumentieren können. **Anlage: Compliance- und Verhaltensregeln für Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter („Vermittlerkodex“)**

Anlage


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