Der VOTUM Verband begrüßt die Reformansätze der EU-Kommission zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR), kritisiert jedoch deutlich, dass eine zentrale Baustelle erneut ignoriert wurde: die überkomplexe und praxisferne Nachhaltigkeitspräferenzabfrage nach MiFID II und IDD. Seit ihrer Einführung 2022 belastet sie Berater und Kunden gleichermaßen, führt zu Überforderung, unnötigen Wiederholungsprozessen und verhindert eine effiziente nachhaltige Anlageberatung. VOTUM fordert eine realistische, rechtssichere und funktionale Neugestaltung – mit mehr Freiräumen für Kunden, klarer Haftungszuweisung und einer Abfrage, die den neuen SFDR-Kategorien tatsächlich gerecht wird.
Der VOTUM Verband kritisiert den Reformvorschlag der EU-Kommission zur Änderung der PEPP-Verordnung. Statt den offensichtlichen Fehlstart des europaweiten Altersvorsorgeprodukts ehrlich zu analysieren und unnötige Regulierung abzubauen, setzt die Kommission erneut auf mehr Bürokratie und zusätzliche Eingriffe in Marktprozesse. Die geplanten Definitionen zur „unabhängigen Beratung“, Restriktionen beim Basis-PEPP, neue technische Regulierungsstandards sowie aufsichtsrechtliche Preis-Leistungs-Benchmarks führen zu einer weiteren Überregulierung und untergraben bewährte Beratungs- und Vermittlungsstrukturen. VOTUM sieht darin eine Fortsetzung des bereits 2019 eingeschlagenen Irrwegs und warnt vor einem erneuten Misserfolg des PEPP.
Der VOTUM Verband kritisiert die Untätigkeit der EU-Kommission beim Bürokratieabbau. Trotz groß angekündigter Entlastungsziele bleibt die Kommission konkrete Maßnahmen schuldig und treibt neue Regulierungsprogramme wie die EU-Verbraucherschutzagenda 2025–2030 voran. VOTUM sieht darin ein Symptom für die Reformunfähigkeit der EU-Institutionen und fordert eine echte Entfesselungspolitik: weniger Regulierung, mehr Markt, mehr Kapitalmobilität. Nur so könne Europa seine Wettbewerbsfähigkeit sichern und die transformative Kraft des Finanzmarkts entfalten.