Presseinformation

Frühstartrente: Gut gemeint ist nicht gut beraten

Berlin, 05. Oktober 2026

Mit der heutigen Anhörung im Bundestag ist die parlamentarische Beratung zur Frühstartrente in die entscheidende Phase gegangen. Die Positionen der Sachverständigen waren erwartbar: Die Fondsbranche lobt die Verzahnung mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge, Verbraucherschützer wollen das Geld am liebsten auf staatlichen Konten anlegen und private Zuzahlungen begrenzen, und aus dem Vermittlerlager kommt deutliche Kritik am Wegfall der Beratung bei den Standarddepots. Ein guter Anlass, einen Schritt zurückzutreten und einige grundsätzliche Fragen zu stellen.

Wer derzeit die Schlagzeilen liest, erfährt, der Staat „schenke" allen Sechsjährigen monatlich zehn Euro. Das ist schief. Wie jede staatliche Förderung ist auch die Frühstartrente eine Umverteilung von Steuermitteln, in diesem Fall für einen durchaus sinnvollen Zweck: die finanzielle Bildung von Kindern und ihren Eltern. Geschenkt bekommen die Bürger, die den Staat mit ihren Steuern finanzieren, jedoch nichts.

Zu Beginn ist der Umfang dieser Investition überschaubar. Im Jahr 2027 werden rund 800.000 Kinder sechs Jahre alt und damit förderberechtigt. Da nicht alle am 1. Januar Geburtstag haben, belaufen sich die Ausgaben im ersten Jahr auf lediglich rund 50 Millionen Euro, gemessen an anderen Haushaltsposten ein kleiner Betrag. Mit jedem neuen Jahrgang wächst die Summe jedoch: Bis 2039 dürften die Ausgaben auf etwa 970 Millionen Euro jährlich steigen und sich anschließend bei rund 950 Millionen Euro einpendeln. Zum Vergleich: Die Kaffeesteuer bringt dem Bund derzeit etwa eine Milliarde Euro im Jahr ein. Ein schönes Bild – mit jeder Tasse Kaffee ermöglichen wir künftig Kindern und Jugendlichen den Einstieg in Vermögensaufbau und Finanzbildung.

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbandes: „Gerade weil Finanzbildung das erklärte Ziel ist, greift ein rein beratungsfreies Modell zu kurz. Ein Depot, das sich ohne jedes Gespräch füllt, vermittelt noch kein Verständnis für Geld, Risiko und Vorsorge. Finanzbildung entsteht dort, wo Familien sich mit ihren Entscheidungen auseinandersetzen und die Folgen dieser erleben -  genau das leistet qualifizierte Beratung.“

Neben den staatlichen zehn Euro sieht der Gesetzentwurf vor, dass Eltern, Großeltern oder andere nahestehende Personen bis zu 570 Euro monatlich zusätzlich in den Altersvorsorgevertrag des Kindes einzahlen können. Bei gelegentlichen Einmalzahlungen, etwa zum Geburtstag oder zu Weihnachten mag der Beratungsbedarf geringer sein. Anders sieht es aus, wenn Eltern oder Großeltern ohne Beratung laufende Einzahlungen in einen Frühstartrentenvertrag beschließen. Dann droht eine falsche Prioritätensetzung.

Das zeigt ein Blick auf die Absicherung der Arbeitskraft. Laut der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2023 verfügt nur rund ein Viertel der privaten Haushalte über mindestens eine Berufsunfähigkeitsversicherung – ob diese im Ernstfall ausreicht, um die Familie abzusichern, ist damit noch nicht einmal gesagt. Ausreichend ist diese Quote jedenfalls nicht.

Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Elektriker, Vater einer sechsjährigen Tochter, hat keine Berufsunfähigkeitsversicherung. In einer qualifizierten Beratung käme die Frage auf den Tisch, ob 100 Euro im Monat besser in die Frühstartrente der Tochter fließen oder in eine Versicherung, die ihm bei Berufsunfähigkeit eine Rente von 2.000 Euro monatlich sichert. Hier spricht alles für die BU-Absicherung. Ohne Beratung besteht die Gefahr, dass Eltern oder Großeltern gut gemeint für das Kind vorsorgen, während die eigentliche Absicherungslücke im Haushalt unerkannt bleibt.

Die Annahme der Politik, Verbraucher würden diesen Hebel in der Vorsorge und Existenzsicherung ohne Beratung selbst erkennen, ist illusorisch. Sie folgt einer politischen Logik, die Beratung vor allem als Kostenfaktor begreift und übersieht dabei, welchen Wert sie für die Absicherung von Familien hat.

Der Gesetzgeber sollte daher klar zwischen staatlichem Zuschuss und privater Zuzahlung unterscheiden. Für die zehn Euro vom Staat mag ein schlankes, beratungsfreies Standardprodukt angemessen sein. Wer aber dauerhaft eigenes Geld einzahlt, muss die Möglichkeit haben, sich qualifiziert beraten zu lassen, und diese Beratung muss über die Eigenbeiträge auch vergütet werden können. Sonst wird aus einem gut gemeinten Bildungsprojekt eine verpasste Chance.