Verbraucherschlichtung

Für Verbraucher

Wenn Sie als Verbraucher einen Konflikt aus der Vermittlung von Versicherungen, Anlageprodukten oder Krediten lösen möchten, können Sie die Dienste der Schlichtungsstelle gebührenfrei in Anspruch nehmen. Hier finden Sie neben der aktuellen Verfahrensordnung der Ombudsstelle auch den für die Einleitung des Schlichtungsverfahrens notwendigen Antrag:

www.schlichtung-finanzberatung.de/verbraucher/

Für Vermittler

Die Schlichtungsstelle steht allen Gewerbetreibenden der §§ 34 c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im VOTUM-Verband gebunden. Um der Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung beizutreten ist eine einmalige Registrierung notwendig. Der Beitritt zur Ombudsstelle ist kostenfrei, das im Falle einer Schlichtung zu entrichtende Entgelt kann der aktuellen Gebührenordnung entnommen werden. Weitere Details sind verfügbar unter:

www.schlichtung-finanzberatung.de/vermittler/

Treten Sie mit der Ombudsstelle in Kontakt

Verbraucher und Vermittler können sich jederzeit sowohl telefonisch als auch in Schriftform an die Ombudsstelle wenden. Kontaktdaten und ein entsprechendes Formular sind verfügbar unter:

www.schlichtung-finanzberatung.de/kontakt/

Rechtsgrundlage und Trägerschaft

Bei der Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung handelt es sich um eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) § 14 Abs. 3, sowie des § 11 der Finanzschlichtungsverordnung (FinSV). Träger der Schlichtungsstelle ist der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. mit Sitz in Berlin.