„Wir müssen sehr wachsam nach Brüssel blicken“ - Interview mit VOTUM-Chef Martin Klein

„Wir müssen sehr wachsam nach Brüssel blicken“ - Interview mit VOTUM-Chef Martin Klein

„Wir müssen sehr wachsam nach Brüssel blicken“

Cash.-Interview mit Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands Votum, über die Arbeit der neuen Bundesregierung, ein Provisionsverbot durch die Hintertür und die Sustainable-Finance-Strategie der EU

Kim Brodtmann: Als SPD, Grüne und FDP im November ihren Koalitionsvertrag vorgestellt haben, haben Sie gelobt, dass sich Maximalforderungen wie ein generelles Provisionsverbot, eine Erweiterung der BaFin-Aufsicht auf 34f-Vermittlerinnen und -Vermittler und „anderer Unsinn“ nicht durchsetzen konnten. Wie zufrieden sind Sie nach rund drei Monaten mit der neuen Bundesregierung?

Martin Klein: Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Ukraine und der damit fundamental verschobenen Prioritäten der Bundesregierung ist das sonst übliche „100-Tage-Resumee“ dieses Mal nur bedingt aussagekräftig. Es ist völlig verständlich, dass in den Bundesministerien Vorhaben wie die Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige oder die zukünftige Gestaltung der Aktien-Rente momentan nicht ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Aktuell geht es – auch beim für die Altersvorsorge federführend zuständigen BMAS – eher um die Unterbringung von Tausenden Geflüchteten, um ihre Versorgung und Koordination.

Die Gespräche mit den für uns relevanten politischen Entscheidungsträgern deuten darauf hin, dass eher zu Beginn des neuen Jahres mit ersten konkreteren Entwürfen für die geplanten Vorhaben zu rechnen ist. Erst dann können wir beurteilen, inwiefern eine Umsetzung stimmig erfolgen wird.

Kein Verständnis habe ich jedoch dafür, wenn heute immer noch die Corona-Pandemie als Grund dafür angeführt wird, dass bspw. das Gesundheitsministerium seine Mitwirkung an dem Gesetzentwurf zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige noch nicht erbringen konnte. Von der Privatwirtschaft erwartet man schließlich auch, dass diese trotz der Zusatzbelastung weiter ihren Verpflichtungen nachkommt.

Auch bei der Riester-Versicherung könnte man mit geringem gesetzgeberischem Aufwand zumindest absichern, dass bis zu der angestrebten größeren Reform noch ein Altersvorsorge-Angebot für die Gruppe der Geringverdiener verbleibt, bei denen die Gefahr der Altersarmut am größten ist. Hier ist die Regierung weiter zu unverzüglichem Handeln aufgefordert.

Kim Brodtmann: War das große Aufatmen der Branche nach der Vorstellung des Koalitionsvertrags nicht etwas voreilig? Die meisten regulatorischen Vorgaben kommen ja mittlerweile aus Brüssel, nicht aus Berlin.

Martin Klein: Es stimmt, dass gerade die Regeln zur Berufsausübung der Versicherungs- und Anlagevermittler mehr in Brüssel als in Berlin weiterentwickelt werden. Hier stehen dieses Jahr IDD- und MiFID II-Evaluierungen an. Dennoch ist auch hierfür der Koalitionsvertrag ein wichtiger Wegweiser. Es ist beispielsweise nicht vorstellbar, dass es in der EU an Deutschland vorbei zu einem Provisionsverbot kommt.

Was die zukünftigen Rahmenbedingungen für den Beruf des Versicherungs- und Finanzanlagevermittlers betrifft, müssen wir weiterhin sehr wachsam nach Brüssel blicken. Es ist zu beobachten, dass insbesondere die europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA weiterhin dazu neigen, sich als Ersatzgesetzgeber ins Spiel zu bringen. Dabei erfolgt seit längerem eine intensive Fokussierung auf die Thematik der Vertriebsvergütung. Die jüngsten Konsultationen verfestigen diesen Trend. Es zeigt sich schon in den Fragestellungen häufig eine offensichtlich bestehende Voreingenommenheit. Wir sind daher gezwungen, immer wieder darauf hinzuweisen, dass wesentliche Marktregulierung nicht durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen erfolgen kann, sondern immer einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Ein Provisionsverbot durch die Hintertür der Aufsicht ist und bleibt europarechtswidrig.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass auch die Vermittler ihre Position in Europa deutlich machen und das Feld nicht allein selbst ernannten Verbraucherschützern überlassen, die meinen, in einem reinen Onlineabsatz von Standardprodukten das neue Allheilmittel entdeckt zu haben. Aus diesem Grund engagiert sich VOTUM auch im europäischen Dachverband der Finanzberater, FECIF, dessen Vorsitz ich seit zwei Jahren innehabe. Gerade die Teilnahme an den europäischen Regulierungsvorhaben mit seinen Anhörungen und Konsultationen ist ein Fleißaufgabe, die viele Ressourcen bindet. Wer hier jedoch nicht dabei ist, wird am Ende häufig zu spät wach, wenn das Kind bereits in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist.

Die maßgeblichen Entscheidungen zur Zukunft der privaten Altersvorsorge, der privaten Krankenversicherung oder die Frage der Aufsicht von § 34f-Vermittlern werden wiederum allein in Berlin entschieden. Insoweit gibt es weiterhin Grund, den Koalitionsvertrag, der ja immer ein Kompromiss sein muss, positiv zu bewerten.

Kim Brodtmann: Die Aktienrente war eines der großen Wahlkampfthemen der FDP. Noch immer ist aber unklar, wie sie dauerhaft finanziert werden soll. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ gibt es zwischen Grünen und FDP seit Wochen Reibereien wegen des genauen Zuschnitts der Aktienrente. Wie bewerten Sie das?

Martin Klein: Auch wir nehmen war, dass es bei der Ausgestaltung der Aktien-Rente noch erhebliche Meinungsverschiedenheiten gibt. Die großen Fragen sind noch ungeklärt: Wer verwaltet das Geld? Wohin wird investiert? Was passiert in den kommenden Jahren?

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in ihrer jüngst veröffentlichten Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 die im Koalitionsvertrag vereinbarten Anschubfinanzierung in Höhe von 10 Milliarden Euro noch nicht mit einem speziell ausgewiesenen Posten berücksichtigt. Entgegen der Berichterstattung einiger Medien lässt dies jedoch keinesfalls die Schlussfolgerung zu, dass die Aktien-Rente damit gescheitert wäre. Zu groß wäre der Prestige-Verlust für die Ampel-Regierung. Wir gehen weiter fest davon aus, dass die Aktien-Rente kommen wird, sobald die großen Fragen geklärt sind.

Tatsache ist aber auch, dass ein Betrag von 10 Milliarden Euro höchstens ein erster kleiner Schritt hin zur Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung sein kann. Um einen signifikanten Deckungsbeitrag zu erwirtschaften, müssten erheblich höhere Summen in die Aktien-Rente investiert werden.

Kim Brodtmann: Anfang Januar wurde die Branche mit der Ankündigung der BaFin konfrontiert, die Provisionen für Lebensversicherungen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen zu wollen. Was halten Sie davon? War das eine Reaktion der Behörde darauf, dass sich die neue Bundesregierung weder auf ein Provisionsverbot noch auf einen Provisionsdeckel verständigen konnte?

Martin Klein: Es ist kein Geheimnis, dass sich Herr Dr. Grund als Verantwortlicher für die Versicherungsaufsicht für einen Provisionsdeckel stark gemacht hat. Der angekündigte Aufsichtsschwerpunkt ist daher auch eine Art Trotzreaktion auf den Koalitionsvertrag. Er liegt aber auch in einer Linie mit der Position der EIOPA, die unter ihrer neuen Chefin Petra Hielkema aus den Niederlanden – einem Land mit Provisionsverbot – unter dem Schlagwort „value for money“ ein Rahmenregelwerk für fondsgebunden Lebensversicherungen entwickeln möchte. Hier soll ein einheitliches Kostenmessungsmodell bestimmt werden, das letztendlich auf eine Festlegung von Obergrenzen hinausläuft.

Die BaFin hat für die zweite Jahreshälfte die Konsultation eines Rundschreibens angekündigt, „um Aufsichtsstandards für eine angemessene Vertriebsvergütung bei Lebensversicherungsunternehmen zu etablieren“. Ihre vermeintliche Zuständigkeit konstruieren sich die Aufseher, indem sie die Kosten als Teil des Produktfreigabeverfahrens des Versicherers definieren und hier bei Abweichungen gegenüber den Durchschnittswerten Interessenkonflikte vermuten. Sie sehen, man ist bereit, gewisse Verrenkungen vorzunehmen, um in den Driver-Seat zu gelangen.

Es ist der erneute Versuch Ersatzgesetzgeber zu werden, gegen den wir uns entschieden zu Wehr setzen. Es ist enttäuschend, dass die Aufsicht offenbar nicht bereit ist zu akzeptieren, dass maßgebliche Eingriffe in die Vergütungsgestaltung einen gesetzgeberischen Akt verlangen. Dieser existiert nicht.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Es ist unbedingt notwendig, dass Versicherungsunternehmen auf Kostendisziplin achten. Im Makler- und Mehrfachagentenvertrieb werden im Rahmen der Produktauswahl immer auch die Produktkosten kritisch geprüft. Wir kritisieren, dass die BaFin reflexhaft die für die Beratung aufgewandten Provisionen als vermeintlich zu hoch erachtet. Hierbei wird nicht berücksichtigt, dass den Versicherungsvermittlern in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben zugewiesen wurden. Die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung umfasst heute – anders als früher – immer auch eine Ermittlung der Altersvorsorgelücke, der Risikobereitschaft und -toleranz des Kunden, sowie der Abwägung, welche Gestaltung unter Berücksichtigung möglicher Förderungen in der 2. Schicht sinnvoll ist. Ab August soll dann noch das Thema der Nachhaltigkeitspräferenzen eingebunden werden. Pauschale Aussagen, dass Vermittlervergütungen zu hoch sind, müssen wir vor diesem Hintergrund entschieden zurückweisen.

Kim Brodtmann: Der BVK empfiehlt, stärker qualitative Elemente bei der Vertriebsvergütung zu berücksichtigen, wie die Kundenzufriedenheit und die Weiterempfehlungsquote von Vermittlern. Auch sollten Zusatzvergütungen nicht allein an das Erreichen bestimmter quantitativer Ziele geknüpft werden. Halten Sie das für sinnvoll?

Martin Klein: Wir sehen bereits heute, dass qualitative Elemente wie etwa niedrige Storno- und Beschwerdequoten bei unseren Mitgliedsunternehmen Einzug gefunden haben. Ob hier bei der Ausschließlichkeit noch Nachholbedarf besteht, kann ich nicht beurteilen. Moderne Vermittlungsvergütungsmodelle setzen schon seit längerem nicht auf den kurzfristigen Erfolg möglichst vieler Abschlüsse. Bei Stornohaftungszeiten von fünf bis acht Jahren ist ein langfristiger Erfolg nur mit qualitativ hochwertiger Beratung zu erreichen.

Auch die geringe Fallzahl unserer für sämtliche Branchenunternehmen offenen Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung belegt Jahr für Jahr aufs Neue, dass kein systematischer Missstand in der Beratung vorliegt.

Kim Brodtmann: Ein wichtiges Thema für Vermittler ist derzeit die Nachhaltigkeit. Investitionen in neue Atomkraft- und Gaswerke sollen in der Europäischen Union unter bestimmten Auflagen als nachhaltig gelten. Ökoworld-Chef Alfred Platow hat das als "politisch gesteuertes Greenwashing“ bezeichnet. Mit Atomkraft und Gas verliere die Taxonomie gänzlich ihre Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft. Hat er recht?

Martin Klein: Ganz so weit möchte ich nicht gehen. Grundsätzlich besteht die Idee der Sustainable Finance Strategie der EU darin, die europäischen Geldströme mehr in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken, was wir natürlich begrüßen.

Wo man sich hingegen streiten kann, ist bei der Frage nach dem Grad des staatlichen Eingriffs in die soziale Marktwirtschaft. Wie weit soll die Richtungsvorgabe seitens des europäischen Gesetzgebers gehen? Nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine und das sich dadurch aufzeigende massive Problem der Abhängigkeit von russischen Rohstoffen zeigt beispielsweise, wie schnell sich Rahmenbedingungen ändern können. Auf einmal wird in mehreren europäischen Ländern wieder darüber diskutiert, ob Atomkraft – wenn auch als Brückentechnologie – nun doch noch länger für einen Teil der sicheren Energieversorgung in Betracht kommen soll. Belgien hat bekanntlich das Abschalten mehrerer Atomkraftwerke angesichts der Ukraine-Krise sogar um 10 Jahre nach hinten verschoben.

Die Europäische Union ist eben eine Gemeinschaft von 27 Staaten mit 27 unterschiedlichen Ansichten – auch in Bezug auf Gas und Atomkraft. Die Taxonomie ist daher ein Kompromiss.

Klar ist aber auch: Es wird definitiv nachhaltige Produkte mit und nachhaltige Produkte ohne einen Anteil von Gas und Atomkraft geben. Die Bürger werden auswählen können, welche Produkte sie kaufen möchten. Dafür brauchen sie qualifizierte Berater, die sie kompetent in der Auswahl unterstützen.

Kim Brodtmann: Sie haben in einem offenen Brief an die Europäische Kommission die Verschiebung des Inkrafttretens der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess gefordert, das für August geplant ist. Warum – und sehen Sie noch Chancen für eine Verschiebung?

Martin Klein: Mit der Nachhaltigkeitsfragepflicht ab dem 2. August vollführt die EU einen ihrer Schildbürgerstreiche, die den Verdruss über eine eigentlich gut gemeinte europäische Idee weiter steigert. Der ursprüngliche Gesetzgebungszeitplan sah vor, dass 7 Monate vor der Fragepflicht zu den Nachhaltigkeitspräferenzen verbindliche technische Regulierungs-Standards dafür festgelegt sind, was als nachhaltig gilt. Nun ist die Reihenfolge auf den Kopf gestellt worden und diese Standards treten erst 5 Monate nach der Pflicht zur Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen in Kraft. Haftungssichere Produktempfehlungen können daher ab August dieses Jahres noch gar nicht abgegeben werden. VOTUM und FECIF waren die ersten Verbände, die dies in Brüssel deutlich gemacht haben.

Inzwischen haben auch die großen europäischen Produktgeberverbände das Thema aufgegriffen. Wir sind hier mit unserer Forderung sowohl bei den Praktikern in den Abteilungen der EIOPA und der ESMA als auch bei dem deutschen Finanzministerium auf Zustimmung gestoßen. Die Kommission wird eine Verschiebung des Inkrafttretens der Nachfragepflicht jedoch nicht in Angriff nehmen. Zu groß ist offenbar der gefürchtete Imageschaden für das politisch exponierte Vorhaben. Die Aufsichten sollen angewiesen werden, im ersten Jahr der Geltung der Nachfragepflicht nachsichtig zu sein. Dies reicht jedoch nicht aus und wir werden bei VOTUM für die Vermittler entsprechende Kundenhinweise entwickeln, die über die Situation aufklären, um Haftungssicherheit zu gewähren.

Kim Brodtmann: Was steht 2022 für den Votum-Verband neben dem Thema Nachhaltigkeit noch auf der politischen Agenda?

Martin Klein: Ganz oben auf der Agenda steht das Thema Digitalisierung. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass diejenigen Vermittler erfolgreich bleiben, die auch in Situationen mit eingeschränkten persönlichem Kundenzugang passgenaue Angebote schaffen und gut funktionierende, digitale Beratungsinstrumente vorhalten.

Standardisierte Datenschnittstellen und offene Datenzugänge sind auch für die Beratungsunternehmen von wesentlicher Bedeutung, um sich als erster Ansprechpartner des Kunden zu behaupten. Derartig gut aufgestellte Unternehmen müssen einen Markteintritt von Amazon oder Google oder andere vermeintlich disruptive Umwälzungen nicht fürchten. Hierfür ist jedoch in Teilen des Marktes noch ein Bewusstseinswechsel erforderlich. Die Vorstellung, die eigene Position dadurch zu schützen, dass man Daten schwer zugänglich für Dritte hinter technischen und rechtlichen Zugangsbarrieren versteckt, muss der Einsicht weichen, dass dies dem Kundennutzen nicht dienlich ist. Die Fehler und Grabenkämpfe, die wir bei Open Banking gesehen haben und zum Teil immer noch beobachten, müssen sich bei Open Insurance nicht wiederholen. Nicht zuletzt durch unsere Anfang März eingegangene Kooperation mit der Brancheninitiative FRIDA möchten wir das Thema Datenschnittstellen aktiv gestalten und die Weiterentwicklung des Marktes hin zu einem perfekt funktionierenden, hybriden Beratungsmodell vorantreiben.

Martin Klein ist Geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. An die VOTUM-Mitgliedsunternehmen sind 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner unserer Mitglieder beraten über 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.


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