Das VOTUM Gütesiegel
Die ordentlichen Mitglieder des VOTUM Verbands haben sich im Wege einer freiwilligen Selbstverpflichtung in Ergänzung und Erweiterung der künftig durch die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie im deutschen Recht geltenden Vorschriften weitergehende Pflichten im Interesse des Verbraucherschutzes und mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung des Kundenservices auferlegt. Dabei sollen insbesondere
- die Transparenz der Beratung,
- die Qualifikation der Berater und schließlich auch
- die Sicherheit des Kunden
in den Vordergrund gerückt werden. Im Einzelnen umfasst die Selbstverpflichtung folgende Qualitätsversprechen: